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31802Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur

Beschreibung

Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur, der einen ambulanten Eingriff nach den Gebührenordnungspositionen 31096 und 31097 entsprechend Anhang 2 durchführt

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Sofern die Gebührenordnungsposition 31802 neben den Gebührenordnungspositionen 31826 oder 31827 berechnet wird, ist ein Abschlag von 1.896 Punkten auf die Gebührenordnungsposition 31802 vorzunehmen. Die Prüfzeit wird entgegen der Nr. 1.7 der Allgemeinen Bestimmungen nicht angepasst.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01220, 01221, 01222, 01500, 01501, 05350, 05360, 30710
am Behandlungstag02100, 02101, 02102

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)2592
Gesamt (Euro)309,33