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35571Zuschlag Einzeltherapie

Beschreibung

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30932 und zu den Gebührenordnungspositionen des Abschnittes 35.2.1 gemäß der Nummer 2 der Präambel zu Abschnitt 35.2

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 35571 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt und gemäß Nummer 4 der Präambel zum Abschnitt 35.2 bewertet.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung35163, 35164, 35165, 35166, 35167, 35168, 35169

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)186
Gesamt (Euro)22,20