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36358Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 36350 und 36351

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 36350 und 36351 bei Simultaneingriffen

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 36358 kann entsprechend Anhang 2 Präambel 2.1, Nr. 14 als Zuschlag zu anderen belegärztlichen Operationen des Abschnitts 36.2 abgerechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)511
Gesamt (Euro)60,98