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36802Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur

Beschreibung

Tumeszenzlokalanästhesie durch den Operateur, der einen belegärztlichen Eingriff nach den Gebührenordnungspositionen 36096 und 36097 entsprechend Anhang 2 durchführt

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Sofern die Gebührenordnungsposition 36802 neben den Gebührenordnungspositionen 36826 oder 36827 berechnet wird, ist ein Abschlag von 955 Punkten auf die Gebührenordnungsposition 36802 vorzunehmen. Die Prüfzeit wird entgegen der Nr. 1.7 der Allgemeinen Bestimmungen nicht angepasst.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01220, 01221, 01222, 01500, 01501, 05350, 05360, 30710
am Behandlungstag02100, 02101, 02102

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)1619
Gesamt (Euro)193,21