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37120Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä

Beschreibung

Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä

Obligater Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 37120 ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei Durchführung der Fallkonferenz als Videofallkonferenz berechnungsfähig. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung01442, 37400, 37720
im Behandlungsfall37302, 37305, 37306, 37320, 37711

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)86
Gesamt (Euro)10,26