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37314Konsiliarische Erörterung Arzt mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin

Beschreibung

Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung komplexer medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt mit der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin im Rahmen der besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung eines Patienten gemäß Anlage 30 zum BMV-Ä,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Kommt in demselben Arztfall eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale zur Abrechnung, ist die Gebührenordnungsposition 37314 nicht berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung37305, 37306
am Behandlungstag37714

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)106
Gesamt (Euro)12,65