Neue Vertragskonzepte der KBV sollen Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen und rheumatoider Arthritis besser versorgen
Dr. Müller appelliert an Kassen. (Foto:KBV)
Die KBV hat den gesetzlichen Krankenkassen am 16. November zusammen mit mehreren Berufsverbänden und Patientenorganisationen zwei neue Versorgungsprogramme vorgestellt. Diese sollen eine systematische ambulante Versorgung von Patienten mit neuropsychiatrischen Erkrankungen und mit rheumatoider Arthritis ermöglichen.
Die Verträge setzen auf den Kollektivvertrag auf und haben zum Ziel, durch leitlinienorientierte Behandlungspfade Versorgungsdefizite chronisch Kranker auszugleichen.
Dr. Meier, BDN, stellt Vertrag vor. (Foto:KBV)
Das neuropsychiatrische Vertragskonzept deckt nahezu alle neuropsychiatrischen Krankheitsbilder, darunter Depressionen und Demenzen, ab. Es vernetzt die beteiligten Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten regional und fachübergreifend. Betroffene Patienten im häuslichen Umfeld zu versorgen und zu stabilisieren sowie Krankenhausaufenthalte zu reduzieren sind Zielsetzungen des Versorgungsprogramms. Mit dem Vertragskonzept würde es zudem gelingen, Wartezeiten zu reduzieren und die knappen finanziellen und personellen Ressourcen so optimal wie möglich einzusetzen.
Helga Jänich, Rheumaliga (Foto:KBV)
Bei der Versorgung von Patienten mit rheumatoider Arthritis besteht das Problem vor allem darin, dass es zu wenige wohnortnah tätige Spezialisten gibt und die Versorgung sehr kostspielig für die gesetzliche Krankenversicherung ist. Das Versorgungsprogramm sieht deshalb spezialisierte Rheumatoide-Arthritis-Teams vor. Zudem will die KBV für die Behandlung zusätzliche Qualitätsanforderungen durchsetzen. Ziel des Konzeptes ist vor allem auf ein frühstmögliches und nachhaltiges Eingreifen, um die gesundheitlichen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Vertragskonzepte entstanden unter Beteiligung von Patientenorganisationen sowie des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN), des Berufsverbandes Deutscher Psychiater (BVDP), des Berufsverbandes Deutscher Neurologen (BDN) und des Bundesverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh).