Ärztemangel

Animation zum Thema Ärztemangel
Vor allem in ländlichen Gebieten gibt es immer weniger Ärzte.

Immer weniger Mediziner sind bereit, sich als Vertragsarzt, vor allem in ländlichen Gebieten, niederzulassen.

Die Gründe hierfür sind vielfältig: Budgetierung, zunehmende Bürokratisierung und eine schwache Infrastruktur auf dem Land gehören dazu.

Durch einen Mangel an Ärzten ist die flächendeckende Rund-um-die-Uhr-Versorgung in Gefahr.

Neue Reglungen machen Arztberuf wieder attraktiver

Seit dem 1. Januar 2012 gelten die neuen Regelungen des sogenannten Versorgungsstrukturgesetzes. Sie sollen dazu dienen, den Arztberuf wieder attraktiver zu machen und sollen Anreize für Ärzte und Pychotherapeuten setzen, sich in unterversorgten Gebieten niederzulassen. Dazu zählen finanzielle Zuschläge, die Aufhebung der Residenzpflicht, bessere Bedingungen bei der Gründung einer Zweitpraxis und die Möglichkeit, ärztliche Leistungen zu delegieren. Mehr dazu hier...

Unterversorgung frühzeitig vermeiden

Ärzte und Psychotherapeuten sollen sich künftig dort niederlassen, wo die Patienten sie am meisten brauchen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben mit den Regelungen des Versorgungsstrukturgesetzes mehr Spielraum erhalten, um die Versorgung vor Ort besser steuern zu können. 

Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) obliegt es jetzt, die 1993 eingeführte Bedarfsplanungs-Richtlinie zu überarbeiten und die darin bestehenden Defizite zu beheben.

Die KBV hat ganz konkrete Vorstellungen, wie eine moderne und funktionierende Bedarfsplanung aussehen kann. Die KBV fordert etwa, die aktuelle Bedarfsplanung durch eine intelligente, sektorenübergreifende Versorgungssteuerung zu ersetzen. Dazu hat sie die kleinräumige Versorgungsanalyse entwickelt, die die KVen seit 2007 online nutzen.

Die KBV arbeitet an einem elektronischen Gesundheitsinformationssystem, das die sektorenübergreifende kleinräumige Bedarfsplanung ermöglichen soll. Eine drohende Unterversorgung soll somit frühzeitig erkannt und vermieden werden. 

Hier klicken für mehr Informationen zum Thema Bedarfsplanung und dem Konzept der KBV.

Verschiedene Maßnahmen in den Regionen

Die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschiedene Konzepte ausgearbeitet, um einem Ärztemangel entgegenzuwirken.

Zudem sind verschiedene Kooperationslösungen zwischen den KVen und den Krankenhäusern denkbar. Zu deren Umsetzung hat die KBV Regionalverbünde aus den KVen, den Landeskrankenhausgesellschaften, den Landesärztekammern und den Landesministerien in jedem Bundesland vorgeschlagen.  

Nachwuchsmediziner für die Niederlassung gewinnen

Zusätzlich zu solchen Kooperationen ist es wichtig, die Medizinstudenten frühzeitig für eine Niederlassung zu begeistern und sie dabei zu unterstützen. Hierzu gibt es bereits verschiedene Initiativen der KVen: Sie unterstützen Praxisneugründungen beziehungsweise Übernahmen, finanzieren Lehrstühle für Allgemeinmedizin und kooperieren mit Krankenhäusern bei der Weiterbildung.

Weiterhin gibt es für Nachwuchsmediziner seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes am 1. Januar 2012 zusätzliche Hilfestellungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

         
KVen gegen den Ärztemangel (Beispiele)
KV Maßnahme
Alle KVen Ärzte und Psychotherapeuten können in den Praxisbörsen der KVen regional nach geeigneten Praxissitzen suchen oder einen Nachfolger für ihre Niederlassung finden.
Ansprechpartner bei den KVen beraten zur Niederlassung
KV Schleswig-Holstein

Angebote im Web:

Finanzielle Förderung von Medizinstudenten im Praktischen Jahr
KV Thüringen Betrieb von Eigeneinrichtungen, etwa einer Seniorenpraxis,  in der Ärzte im Ruhestand angestellt sind und tageweise praktizieren (siehe Videopodcast auf kv-on)

Gründung einer Stiftung zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung mit den Aufgaben:

  • Thüringen Stipendium
  • bedarfsbezogene Förderung ambulanter ärztlicher und psychotherapeutischer Weiterbildung
  • Eigeneinrichtung
  • Unterstützung kommunaler Angebote zur Niederlassung in ländlichen Gemeinden
  • Unterstützung von Famulaturen
  • Unterstützung von PJ
Aufbau eines Blockweiterbildungsmodells im Fachgebiet Allgemeinmedizin
Errichtung einer Koordinierungsstelle zur Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin mit allen beteiligten Organisationen
KV Mecklenburg-Vorpommern finanzielle Beteiligung des Lehrstuhls für Allgemeinmedizinan an der Universität Rostock
KV Sachsen-Anhalt Stiftung zur Finanzierung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universität  Magdeburg
finanzielle Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Aufbau einer Koordinierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgmeinmedizin gemeinsam mit der Ärztekammer und dem Hausärzteverband
Verträge mit Kommunen zur Förderung der Ansiedlung junger Ärzte sowie mit bundesweit tätigen Beratungsunternehmen

Stipendienprogramm, gemeinsam mit dem Land und der AOK Sachsen-Anhalt, um Medizinstudenten im Land zu halten (siehe Video)

Einrichtung von vernetzten Filialpraxen als neues Versorgungsmodell für den ländlichen Bereich

KV Sachsen

Fördermaßnahmen des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

  • Investitionsförderungen die Übernahme, Neugründung einer Praxis oder Zweigpraxis
  • fallzahlabhängige Bonuszahlungen
  • zusätzliche Förderung von Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin
Programm „Studienbeihilfe“, ein gemeinsames Projekt der KV Sachsen, des Sächsischen Sozialministeriums und der Krankenkassen
Förderung von Ärzten in Weiterbildung, auch in anderen Fachgebieten neben der Allgemeinmedizin
Das Netzwerk „Ärzte für Sachsen“ vernetzt alle sächsischen Akteure und Unterstürzungsmaßnahmen für eine ärztliche Tätigkeit in Sachsen. Es wurde 2009 mit mehr als 100 Partnern gegründet.

Beteiligung an Informationsveranstaltungen:

  • für Studenten an den Universitäten in Leipzig und Dresden
  • für Ärzte in Weiterbildung in der Sächsischen Landesärztekammer
KV Bayerns Zum Wintersemester 2009/2010 hat der bayernweit erste Stiftungslehrstuhl für Allgemeinmedizin an der Technischen Universität München seinen Betrieb aufgenommen. Der Lehrstuhl wird paritätisch von der KVB und der AOK Bayern finanziert.
Die finanzielle Förderung des Weiterbildungsabschnitts in den Hausarztpraxen wurde verdoppelt, so dass sich die Vergütung von Weiterbildungsabschnitten in der Praxis nicht länger gravierend von der in den klinischen Weiterbildungsabschnitten unterscheidet.
Kooperationsbörse: Damit fördert die KVB die Bildung von Kooperationen zwischen niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten, um beispielsweise den Praxiswert zu steigern.
Niederlassungssuche: Im Onlinedienst Niederlassungssuche können Ärzte nach freien Praxissitzen suchen (ungesperrte Planungsbereiche).
Die KVB organisiert eine Reihe von Seminaren zur Praxisgründung und Praxisabgabe, beispielsweise so genannte Existenzgründertage oder Seminare für Ärztinnen.
KV Saarland Gemeinsame Initiative der KV Saarland mit der Ärztekammer des Saarlandes, des Saarländischen Hausärzteverbandes und des Saarländischen Facharzt-Forums zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses (Pressemeldung der KV Saarland vom 9. Februar 2010).
Die KV Saarland beteiligte sich mit Vortrags- und Beratungsangeboten am „Tag der Allgemeinmedizin“ des Lehrbereiches Allgemeinmedizin der Universität des Saarlandes.
Jährliche Informationsveranstaltung für Weiterbildungsassistenten, um über Niederlassungsmöglichkeiten und -voraussetzungen zu informieren

KV Nordrhein

Die KV Nordrhein fördert mit 2,2 Millionen Euro pro Jahr mehr als 320 Weiterbildungsstellen für Allgemeinmedizin.
Neue Praxen und bestehende Praxen in unterversorgten Regionen werden überdurchschnittlichen Fallzahlen zuerkannt.
Ein Koordinator unterstützt die Bildung von Weiterbildungsverbünden vor Ort.
KV Bremen Ein Sicherstellungsfonds, der im Jahre 2006 eingerichtet wurde, ermöglicht Maßnahmen gegen eine Unterversorgung. Dazu zählen Umsatzgarantien, Zinsverbilligungen bei Investitionen, erhöhte Zuschüsse für Weiterbildungsassistenten und Famulanten sowie eine Förderung zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit.
Koordinierungsstelle für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer und der Bremer Krankenhausgesellschaft. Sie hilft bei der Suche nach freien Stellen in Praxen und Kliniken, vermittelt Tutoren und unterstützt bei Anträgen auf Fördergeld.
KV Brandenburg Die KV Brandenburg unterstützt Medizinstudenten beim Kennenlernen des Tätigkeitsfeldes eines niedergelassenen Vertragsarztes und bietet ihnen unter anderem eine finanzielle Förderung von einzelnen Studienbestandteilen an.
Ärzte in Weiterbildung erhalten verschiedene Angebote auf ihrem Weg zum Facharzt
KV Niedersachsen (siehe Video) Förderung von Medizinstudenten und Ärzten in Weiterbildung
unter anderem finanzielle Unterstützung Niederlassungswilliger
Zusammenarbeit der KV mit dem Land Niedersachsen, Städten und Gemeinden
Projekt "Modell Niedersachsen", auf ländlich gelegenen Regionen in Niedersachsen beschränkt, Medizinische Fachangestellte übernehmen delegierbare Leistungen und entlasten so Hausärzte
KV Hessen
(siehe Video)
Kooperation mit dem hessischem Landkreistag und dem Landesgesundheitsministerium

KV Baden-Württemberg

Errichtung von RegioPraxen
Gründung von Nebenbetriebsstätten
Aufbau eines Pools von Ärzten, die Vertretungen und Patenschaften für junge Ärzte übernehmen können
Informationsveranstaltungen für Ärzte im Praktischen Jahr unter Einbindung des Lehrbereichs Allgemeinmedizin der Universitätskliniken
Informationsveranstaltungen der KV Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Gemeindetag Baden-Württemberg
Ausbau der Verbundweiterbildung
Förderung der Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin
KV Rheinland-Pfalz Informationen im Internet zur Landarztförderung

 

 

Maßnahmen gegen den Ärztemangel: Wie das Versorgungsstrukturgesetz den Arztberuf wieder attraktiver machen will
Finanzielle Unterstützung für Landärzte

Ein Mittel, um die Versorgung in Zukunft sicherzustellen, ist, die ärztliche Tätigkeit in unterversorgten Gebieten finanziell
besonders zu fördern. Die davon betroffenen Ärzte müssen in der Regel mehr Patienten betreuen als viele ihrer Kollegen
in der Stadt. Deshalb werden ihre Leistungen voll vergütet. Das heißt, eine Mengensteuerung über eine Abstaffelung
der Preise findet hier nicht statt.

Residenzpflicht aufgehoben

Die Entscheidung, sich auf dem Land niederzulassen, hängt für einen Arzt oft auch von den Perspektiven für seine Familie ab, die dort ebenfalls Fuß fassen muss. Der Partner benötigt eine Arbeit, die Kinder eine Betreuung oder Schule in der Umgebung. Damit diese Herausforderung besser zu meistern ist, hat der Gesetzgeber die sogenannte Residenzpflicht für Ärzte aufgehoben: Sie können künftig auch deutlich von ihrer Praxis entfernt wohnen, beispielsweise in der Stadt, und zu ihrer auf dem Land gelegenen Praxis pendeln.

Filialpraxen sollen
Versorgung verbessern

Es wird zudem leichter, Filialpraxen  zu eröffnen. Um eine Genehmigung zu bekommen, ist es ausreichend zu zeigen, dass sich durch die Zweigpraxis das Versorgungsangebot am neuen Standort verbessern, das am Stammsitz aber nicht wesentlich verschlechtern wird.

Für die Gründung von Zweigpraxen und für die Investition in eine Neuniederlassung können Ärzte in unterversorgten Gebieten von ihrer KV künftig finanzielle Zuschüsse bekommen.

Strukturfonds der KVen und Krankenkassen Für diese Zuschüsse ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen möglich, spezielle  Strukturfonds zu bilden, in die sie bis zu 0,1 Prozent der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung einzahlen. Die Landesverbände der Krankenkassen müssen dann zusätzlich einen Betrag in gleicher Höhe in den Strukturfonds entrichten.
Übertragen von Leistungen

Angesichts des Ärztemangels in bestimmten Regionen und der immer älter werdenden Bevölkerung kommt auf viele Ärzte mehr Arbeit zu. Bei bestimmten Aufgaben können sie sich aber künftig von medizinischen Fachkräften aus ihrem Team vertreten lassen. Das Versorgungsstrukturgesetz erteilt der KBV und den Krankenkassen den Auftrag, eine Liste von Leistungen zu erstellen, die übertragen werden können.

Praxis und Familie leichter
miteinander vereinbaren

Sich mit einer Praxis selbstständig zu machen, erscheint vielen jungen Medizinern als Hürde. Besonders dann, wenn sie noch eine Familie gründen möchten. Doch Beruf und Familie lassen sich künftig einfacher miteinander vereinbaren. Vertragsärztinnen und -psychotherapeutinnen können sich nach der Geburt ihres Kindes in Zukunft doppelt so lange wie bisher, nämlich zwölf Monate, vertreten lassen.

Danach können Ärzte und Psychotherapeuten bis zu 36 Monate einen Entlastungsassistenten beschäftigen, um mehr Zeit für die Erziehung ihrer Kinder zu haben. Für die Pflege eines Angehörigen sind bis zu sechs Monate erlaubt. Die KVen können diese Zeiträume jeweils verlängern.

KV-Praxen als Starthilfe für Existenzgründer

Wo ein Arztsitz nicht besetzt werden kann, können die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Praxen betreiben und dort Ärzte anstellen. Eigeneinrichtungen der KVen gibt es bereits jetzt schon, der Gesetzgeber hat für diese nun eine rechtliche
Grundlage geschaffen.

Die KV-eigenen Praxen stellen auch eine Starthilfe für die Existenzgründung dar. Dort angestellte Ärzte können die Praxis später von der KV übernehmen. Auch Kommunen ist es möglich, in Zukunft für die medizinische Versorgung ihrer Einwohner tätig zu werden und Eigeneinrichtungen zu betreiben, wenn die Versorgung nicht anders gewährleistet werden kann. Diese Einrichtungen muss die KV jedoch genehmigen.

Förderung von
Praxisnetzen
Der Gesetzgeber hat die Rolle von Praxisnetzen für eine wohnortnahe Versorgung erkannt. In ihnen können sich Vertragsärzte verschiedener Fachrichtungen zusammenschließen. Die KVen erhalten jetzt die Möglichkeit, sie finanziell zu fördern. Dafür beschließen die KBV und die Krankenkassen zusammen Kriterien und Anforderungen für besonders förderungswürdige Praxisnetze.
Praxissitzverlegung
nur unter bestimmten
Voraussetzungen möglich
Möchte ein Niedergelassener seine Praxis verlegen, darf sich die Versorgungssituation am Ort des Praxissitzes dadurch
nicht verschlechtern. Das gilt auch für die Verlegung von Praxissitzen in Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Ärzte, die sich niederlassen wollen, haben gegenüber MVZ unter bestimmten Bedingungen übrigens ein Vorkaufsrecht für Vertragsarztsitze.
Angemessene Wartezeiten für Patienten

Die KBV-Versichertenbefragung des Jahres 2011 zeigt: Die gesetzlich versicherten Patienten sind mit den Wartezeiten
auf einen Termin in der Regel zufrieden. Laut Gesetz ist es Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, im Rahmen des Sicherstellungsauftrages eine angemessene und zeitnahe fachärztliche Versorgung zur Verfügung zu stellen.

Gemeinsam mit den Landesverbänden der Krankenkassen sollen die KVen jetzt regeln, „welche Zeiten im Regelfall und im Ausnahmefall noch eine zeitnahe fachärztliche Versorgung darstellen“. Weitere Einzelheiten sollen in den Gesamtverträgen vereinbart werden.

 
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Linktipp
www.versorgungsatlas.de
Vertragsärzte und - psychotherapeuten je 100.000 Einwohner (nach Arztgruppen)
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