Reden und Statements

Bericht an die KBV-Vertreterversammlung

Dr.Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes

9. Dezember 2011, Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

erinnern Sie sich noch? Teuro. Fanmeile. Gotteskrieger. Abwrackprämie. Diese Begriffe wurden in der Vergangenheit zum Wort beziehungsweise Unwort des Jahres gewählt. Jedes Jahr im Dezember kürt die Gesellschaft für deutsche Sprache Begriffe, die stellvertretend für eine Debatte oder ein Thema stehen, das den öffentlichen Diskurs bestimmt hat. Sie sind quasi das Kondensat aller Schlagzeilen, die die Gemüter bewegt haben. Welche Begriffe werden wohl in diesem Jahr das Rennen machen?

Rettungsschirm, Schuldenkrise, Stresstest? Oder doch eher Biosprit, Atomausstieg, Plagiatsaffäre oder arabischer Frühling? Die Auswahl scheint jedenfalls reichlich.
Da die Entscheidung für 2011 noch aussteht, möchte ich heute noch einmal an das Wort des Jahres 2010 erinnern. Das war der „Wutbürger“. Zum Sinnbild des Wutbürgertums wurde Stuttgart 21. Der Volkszorn schien sich buchstäblich zu erheben. Tatsächlich konnte man in den vergangenen Monaten den Eindruck gewinnen, dass die Protestler die Mehrheit verkörpern, die nicht mehr schweigen will.

Sie bewirkten sogar einen Regierungswechsel und in der Folge den ersten grünen Ministerpräsidenten eines Bundeslandes. Dieser versprach, Stuttgart 21 zu verhindern, so wie es die Bürger offenbar verlangten. Dann kam die Volksabstimmung am 26. November 2011. Und siehe da: Es war nicht die Mehrheit, die für den Ausstieg aus den Verträgen stimmte. 59 Prozent sprachen sich dagegen aus. Auch das nötige Quorum von 33 Prozent wurde nicht erreicht. Monatelang war es denen, die buchstäblich am lautesten schrien gelungen, den Eindruck zu erwecken, sie hätten die Meinungen auf ihrer Seite. Doch offenbar entsprach die Lautstärke des Protests nicht der dahinter stehenden Masse.

Das Phänomen Stuttgart 21 lehrt uns wieder einmal: Es gibt sie eben doch, die schweigende Mehrheit, die sich nicht von sich aus artikuliert. Das heißt aber nicht, dass sie sich keine Gedanken macht und zu keinem eigenen Urteil gelangt. Sie vertritt es nur nicht so lautstark wie die, die glauben, etwas verlieren zu können. Dasselbe Phänomen kennen wir auch aus der Ärzteschaft. Die „Wutärzte“ betätigen sich in den einschlägigen Internetforen. Wir sollten jedoch nicht den Fehler machen zu denken, dass nur sie die Meinung „der Ärzteschaft“ repräsentieren.

Damit sie mich nicht falsch verstehen: Ich will die legitimen Anliegen der Menschen nicht kleinreden, die protestieren. Und es sind sehr viele, die das zurzeit tun. Dabei geht es oft um sehr viel globalere Anliegen als einen Bahnhof.

So zeigt zum Beispiel die Occupy-Bewegung eines ganz deutlich: Die Menschen haben ein Gespür für soziale Gerechtigkeit. Und sie fordern diese ein, wenn sie ihnen bedroht erscheint. Es sind keinesfalls nur linke Kapitalismusgegner, die da protestieren, sondern Leute aus allen Schichten. Als Bürger leisten sie ihren Beitrag, indem sie beispielsweise Steuern und ihre Krankenversicherung bezahlen. Im Gegenzug erwarten sie das Recht auf Chancengleichheit und Schutz vor struktureller Benachteiligung. Das gilt für alle Bereiche des Lebens. Es gilt für wirtschaftliche Teilhabe, für Bildung und auch für die Gesundheit.

Gesundheit, ihre Bewahrung und Wiederherstellung ist eine wichtige Voraussetzung zur Teilhabe an der Gesellschaft. Deshalb wäre es fatal, das Gesundheitswesen unter rein ökonomischen Aspekten zu betrachten. Ethische Maßstäbe müssen eine mindestens ebenso große, ich möchte sogar sagen, die entscheidende Rolle spielen. Die solidarische Gesundheitsversorgung gehört zum sozialen Kitt, der diese Gesellschaft zusammenhält. Zu dem Kitt, der allzu große Brüche verhindern soll. Deutlich wird dies schon in Paragraf 1 des SGB V, in dem es heißt: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“

Die gesetzlichen Krankenkassen vergessen das leider viel zu oft. Sie reden nur über Ausgabenanstieg, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerb. Deshalb müssen wir als KV-System dafür sorgen, dass das immer wieder thematisiert wird. Der freie Zugang zur ambulanten Versorgung mit gleichen Standards für alle Versicherten ist ein Beitrag zum sozialen Frieden in Deutschland!

Genau das, was viele Menschen in den Zeiten von Bankenkrisen und Rettungsschirmen beklagen, passiert auch im Gesundheitswesen, nämlich eine zunehmende sogenannte Ökonomisierung unserer Gesellschaft. Krankenkassen werden als im Wettbewerb stehende Unternehmen angesehen – mit allem, was dazu gehört, von der Offenlegung ihrer Bilanzen bis zur Insolvenz.

Dementsprechend verhalten sie sich auch, indem sie „bilanzgefährdende“ Risiken zu meiden versuchen. Ich fürchte, der Umgang der AOK mit den ehemaligen Versicherten der City-BKK war nur der vorläufige medienwirksame Höhepunkt dieser Entwicklung. Das Gesundheitswesen mutiert immer mehr zum „Markt“ mit Anbietern (Ärzte, Krankenhäuser etc.) und Kunden (Versicherten und Patienten). Die gesellschaftliche Funktion des Sozialversicherungssystems und seine ethischen Ansprüche treten dem gegenüber in den Hintergrund.

Natürlich ist das Gesundheitswesen ein Wirtschaftsfaktor und es wäre an der Zeit, dass das endlich akzeptiert wird. Wir als KV-System stehen aber auch für den Wert der Solidarität und des Grundrechts auf eine gute Versorgung! Diese Sichtweise ist nicht überholt, sondern topaktuell.

In Zeiten von Sparrunden, Schuldenbremse und Haushalts-Sperren ist es uns gelungen, die ambulante Versorgung sicher durch die Krise zu bringen! Deutschland steht auch in diesem Bereich besser da als viele andere Länder in Europa. In Frankreich droht die im Sommer mit den Kassen vereinbarte Honorarerhöhung wieder gestrichen zu werden.  In Spanien gingen kurz vor den Parlamentswahlen am 20. November 2011 zahlreiche Ärzte auf die Straße, um gegen die drohenden Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen zu protestieren. Zuvor hatten bereits die Patienten selbst gegen die Kürzungen aufbegehrt. 

Wir werden auch weiterhin alles dafür tun, dass es in Deutschland nicht dazu kommt! 2006 waren wir ja schon einmal so weit, als auch hier zehntausende Ärzte auf die Straße gingen. Offenbar hat aber zumindest die jetzige Regierung die Signale verstanden, dass sie die ambulante Versorgung aktiv fördern muss.

Die erste Halbzeit der Regierungskoalition ist mittlerweile verstrichen. Was wurde umgesetzt? Was ist noch zu erwarten? Und wie könnte es nach der nächsten Bundestagswahl weitergehen? Wo steht die ambulante Versorgung im Vergleich zu anderen Sektoren?

Die ambulante Versorgung hat gegenüber dem stationären Bereich an Bedeutung gewonnen. Selbst das Bundesministerium für Gesundheit spricht von der „Ambulantisierung“ der Medizin.  Dafür gibt es vor allem zwei Gründe, die Sie alle kennen, die ich aber hier noch einmal deutlich machen möchte.

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer mehr ältere und häufig chronisch kranke Menschen eine regelmäßige und dauerhafte Betreuung an ihrem Wohnort brauchen – unabhängig von akuten oder schwer verlaufenden Erkrankungen. Der zweite Grund ist der medizinische Fortschritt. Dieser ist zum einen für die steigende Lebenserwartung mit verantwortlich. Zum anderen ermöglicht er es, immer mehr Behandlungen, für die früher eine Krankenhauseinweisung nötig war, ambulant durchzuführen.

Mit der steigenden Lebenserwartung und dem gleichzeitigen Fortschritt in der Medizin treten schwer verlaufende und akute Erkrankungen tendenziell später im Leben auf. Dafür vermehren sich die sogenannten Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herzinsuffizienz, die zwar behandlungsbedürftig sind, in der Regel aber nicht stationär versorgt werden müssen. Das heißt: Die Bedeutung der ambulanten haus- wie auch fachärztlichen Versorgung für die Menschen in Deutschland wächst und sie wird weiter zunehmen!

Der wachsende Anteil älterer Menschen führt zu höherem Personalbedarf und lässt neue Berufe und Tätigkeitsfelder entstehen. Das Gesundheitswesen gilt mittlerweile als wichtigster Wachstums- und Beschäftigungssektor. Jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeitet inzwischen in einem Gesundheitsberuf. Gleichzeitig ist diese Regierung die erste, die anerkennt, dass wir bereits einen Ärztemangel haben, die ihn auch so benennt und die bereit ist, etwas dagegen zu tun. Sie erkennt außerdem die Freiberuflichkeit und Therapiehoheit als tragende Säule der ärztlichen Tätigkeit an.

Besonders bemerkenswert finde ich aber die Tatsache, dass diese Regierung auf die Stärke und Kompetenz der Selbstverwaltung setzt! Das unterscheidet sie deutlich von ihrer Vorgängerin, die am liebsten alles per Gesetz vorschreiben und alles zentral regeln wollte. Die jetzige Regierung akzeptiert die Rolle und den Vorrang der Selbstverwaltung. Sie legt sie nicht an die Kandare, sondern billigt ihr zu und erwartet sogar von ihr, dass sie Probleme anpackt und eigenverantwortlich löst. Sie anerkennt den Wert des Kollektivvertrags. Und sie anerkennt den Wert der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als Garanten für diesen Kollektivvertrag.
Der beste Beweis dafür ist das Versorgungsstrukturgesetz.

Schon lange gab es kein Gesetz wie dieses mehr, das die KVen nicht nur als nachgeordnete Verwaltungs- und Regulierungsinstanz begreift, sondern als aktive Gestalter der Versorgung. Lassen Sie uns diese Chance nutzen! Denn eines will ich zu bedenken geben: Die Morgenröte könnte sich schnell als Abenddämmerung erweisen. Etwa dann, wenn dieser Regierung in der zweiten Halbzeit die Puste ausgeht. Spätestens jedoch, wenn nach der nächsten Bundestagswahl die Farben neu gemischt werden. Schon im kommenden Jahr wird der Wahlkampf seine Schatten voraus werfen. Deshalb seien mir an dieser Stelle ein paar Gedankenspiele erlaubt.

Wie würde sich ein Regierungswechsel auf die Gesundheitspolitik auswirken?

Die SPD hat vor wenigen Tagen auf ihrem Bundesparteitag einen Leitantrag zur Gesundheitspolitik verabschiedet. Dessen Tenor lautet: Jeder Bürger hat das Recht auf umfassende medizinische und pflegerische Versorgung, unabhängig von Einkommen, Alter und sozialer Situation. So weit, so gut. Um dies sicherzustellen, will die SPD sowohl die Beiträge als auch die Vergütung für alle Versicherten vereinheitlichen. Bemerkenswert sind dabei folgende zwei Sätze: „Die einheitliche Honorarordnung soll insgesamt nicht zu weniger Mitteln für die ambulante Versorgung führen. Dafür werden die Honorare entsprechend angepasst.“ 

Herr Lauterbach ist Anfang der Woche in einem Interview sogar noch deutlich weiter gegangen . Darin hat er die klare Aussage getroffen, eine künftige Honorierung solle, ich zitiere, „eher dem heutigen System der Privatversicherung ähneln, bei dem die einzelnen Leistungen in Euro und Cent bezahlt werden.“ In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden zurzeit zu viele Pauschalen gezahlt und damit Ärzte bestraft, die sich intensiv um ihre Patienten kümmern. Die Kosten für eine solche Reform bezifferte Lauterbach auf drei Milliarden Euro.

Wie auch immer eine Reform nachher im Detail aussehen mag, eines steht meines Erachtens fest: Die Halbwertszeit des heutigen Systems der dualen Finanzierung ist überschritten. Die Finanzierung der GKV muss auf eine breitere Basis gestellt werden, wenn sie die Versorgung langfristig sichern soll. Ich werde gleich noch einmal ausführlicher auf diesen Punkt zurückkommen.

Was sieht der Leitantrag der SPD noch vor?

Die Begrenzung der Vergütung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung, die das GKV-Finanzierungsgesetz vor gut einem Jahr festgeschrieben hat, soll rückgängig gemacht werden. Damit wäre es wieder möglich, die hausärztliche Versorgung außerhalb des Kollektivvertrags höher zu vergüten als innerhalb. Wie sich das mit der ausdrücklichen Positionierung der SPD gegen eine Zweiklassenmedizin verträgt, ist mir persönlich allerdings schleierhaft. Und das auch noch an der absoluten Basis der Versorgung. Zu Klärung dieses Widerspruchs könnte beitragen, dass, so der Leitantrag wörtlich, „der Deutsche Hausärzteverband umfassende Beteiligungsrechte in den ärztlichen und den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung“ erhalten soll.

Insgesamt strebt die SPD eine stärkere Vernetzung bei gleichzeitiger klarer Aufgabentrennung des fach- sowie des hausärztlichen Versorgungsbereichs an. Kombinieren will sie das Ganze mit einer stärkeren Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen. Das erinnert stark an die GKV-Modernisierungsgesetz von 2004. Es könnte erneut der Anfang vom Ende der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung drohen. Die Versorgungsplanung soll nach Stufen – von der hausärztlichen bis zur spezialärztlichen Versorgung – organisiert werden. Dabei sollen die Länder stärkere Mitbestimmungsrechte erhalten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G BA) soll eine Positivliste aller Arzneimittel erarbeiten, die zulasten der GKV verordnet werden können. Weitere Forderungen, etwa zur Bedarfsplanung, sind in ähnlicher Weise bereits im Versorgungsstrukturgesetz enthalten, auf das ich später noch zu sprechen komme. Andere wiederum betreffen die Pflege, Patientenrechte und Prävention. Für alle drei Bereiche will die schwarz-gelbe Regierung noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorlegen.

Sowohl die SPD als auch die Grünen setzen klar auf die Bürgerversicherung. Ein weiteres Thema, das beide Parteien im Falle einer Regierungsbeteiligung setzen werden, ist die Stärkung der Pflege und anderer Gesundheitsberufe. Die Diskussion um die Substitution ärztlicher Leistungen durch Angehörige dieser Professionen wird dann noch einmal ganz neu aufgerollt werden. Das beginnt bei der stärkeren Akademisierung der medizinischen Fachberufe, geht über die Verkammerung bis hin zu einem eigenen Honorarsystem. Beide Parteien stellen den Kollektivvertrag und das KV-System zwar nicht grundsätzlich infrage.

Der Sicherstellungsauftrag wird jedoch keine exklusive Sache der KVen mehr sein. Andere Akteure werden deutlich stärker mitmischen, von den Krankenhäusern über die Länder bis hin zu standespolitischen Interessengruppen. Statt Versorgung aus einer Hand könnte dann das Motto lauten: Wer kann – vielleicht sollte ich besser sagen: wer glaubt zu können – der darf!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unabhängig von der politischen Konstellation gibt es eine ganze Reihe wichtiger Fragen, mit denen wir als KV-System uns in den kommenden sechs Jahren befassen müssen. Das fängt bei den Finanzierungsgrundlagen an. Ist das duale Versicherungssystem, wie wir es heute haben, noch ein Modell für die Zukunft?

Bemerkenswert ist, dass die privaten Versicherungskonzerne selbst sich insgeheim vom Geschäftsmodell der Vollversicherung zu verabschieden scheinen.  Sie rechnen sich nur noch dann eine Zukunft aus, wenn sie sich auf freiwillige Zusatzversicherungen konzentrieren und die Grundversicherung der GKV überlassen. Ob man das Ganze dann Bürgerversicherung nennt, oder prämiengestützte Volksversicherung, ist nicht entscheidend. Entscheidend wird aber sein, dass die Basis der Finanzierung verbreitert wird. Und natürlich, dass den niedergelassenen Ärzten, die künftig noch mehr Patienten behandeln werden, keine Nachteile entstehen. Das wird eine unserer wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre sein, dafür müssen wir uns rüsten!

Doch es geht nicht nur um die Einnahmeseite. Wir müssen auch über eine stärkere Lenkung der Ausgaben nachdenken. Etwa über einen Leistungskatalog, der Grund- und Wahlleistungen unterscheidet. Die Grundleistungen würden über die GKV finanziert. Sie stünden allen Versicherten zu gleichen Konditionen ohne Einschränkungen zur Verfügung. Sie sichern die medizinisch-therapeutische Basisversorgung. Wobei ich als „Basis“ ausdrücklich nicht verstanden wissen will „das absolute Minimum“.

Der Grundleistungskatalog muss so definiert sein, dass er alles abdeckt, was medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Ich gebe zu, dass allein diese Zuordnung schon einiges an Streitpotenzial birgt. Alle Leistungen, die nicht darunter fallen, wären Zusatzleistungen und könnten individuell über Privatversicherungen abgedeckt werden.
Und was ist mit einer einheitlichen Gebührenordnung?

Die Chance einer solchen bestünde darin, dass endlich die leidige Diskussion um angeblich Versicherte erster und zweiter Klasse obsolet würde. Kombiniert mit der Unterscheidung von Grund- und Wahlleistungen hätten wir zukünftig zwei Leistungsportfolios und eine Gebührenordnung, und nicht umgekehrt, wie es heute der Fall ist. Die Gefahr besteht darin, dass die Preise für medizinische Leistungen dadurch nach unten nivelliert werden. Allerdings gäbe es auch mehr Leute, die in den Topf einzahlen. Haben wir als Ärzteschaft dazu eine Meinung? Und wenn ja welche?

Auch die Frage einer stärkeren – natürlich sozial abgefederten – Eigenbeteiligung der Versicherten möchte ich erneut zur Diskussion stellen. Das Argument, das gerne dagegen ins Feld geführt wird – auch von der SPD – ist, dass dies keine Steuerungswirkung hätte. Und zwar deswegen, weil 20 Prozent der Versicherten 80 Prozent der Ausgaben verursachten. Genau jene 20 Prozent seien aber aufgrund ihres schwachen sozio-ökonomischen Status‘ schon zu Beginn eines Jahres zuzahlungsbefreit. Diese Behauptung lässt sich in der Praxis nicht bestätigen!

Diejenigen, die das Gros der Kosten verursachen, sind vor allem ältere Menschen mit mehreren und chronischen Krankheiten. Das sind heutzutage nicht unbedingt die Versicherten, die ökonomisch schlechter gestellt sind. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob das reine Umlageverfahren heute überhaupt noch nachhaltig ist – auch im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit. Oder ob nicht diejenigen, die mehr Leistungen beanspruchen, auch finanziell mehr belastet werden dürfen und sogar müssen – wohlgemerkt, sofern sie sich das leisten können –, gerade um das Solidarprinzip in der GKV für diejenigen, die es wirklich brauchen, bewahren zu können!

Es wird auch darüber zu diskutieren sein, ob und wie die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen besser gesteuert werden kann. Sollen Hausärzte als Primärärzte künftig die Rolle der Gatekeeper für den ambulanten fachärztlichen Bereich übernehmen, während niedergelassene Fachärzte den Übergang in den stationären Bereich organisieren? Solche Ideen – Stichwort Versorgungsebenenmodell – dürfen kein Tabu mehr sein!

Das gilt auch für den künftigen Umgang mit Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen. So lange es einen Ärztemangel gibt, kommen wir an dieser Diskussion nicht vorbei. Es gilt aber auch, den Mangel an Pflegekräften bei dieser Diskussion zu berücksichtigen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Bedingungen mitbestimmen, damit der Anspruch der Patienten an eine qualifizierte Versorgung auch weiterhin erfüllt wird. Deshalb sollten wir auch den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zu einer Überprüfung der Steuerungswirkung der Praxisgebühr unterstützen.

Zweifelsohne – alle dazu erhobenen Daten und Studien belegen das – haben wir zu viele Arzt-Patienten-Kontakte, sowohl in der haus- als auch in der fachärztlichen Versorgungsebene. Die Steuerungswirkung der Praxisgebühr hat definitiv versagt. Deshalb soll sie nunmehr nach Maßgabe des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion überprüft werden. Vorgeschlagen wird die Erhebung der Praxisgebühr für jeden Arzt-Patienten-Kontakt. Ob dies die richtige Änderung ist, oder ob andere Zuzahlungsmechanismen besser steuern, muss dringend diskutiert werden.

Es gibt noch eine Reihe weiterer wichtiger Themen, um die wir uns bald kümmern müssen. Etwa die Frage, ob wir als Vertragsärzteschaft uns die Stärkung der Prävention auf die Fahne schreiben und hierzu eigene Konzepte vorlegen wollen. Oder die weitere Ausgestaltung des Verhältnisses von Kollektiv- und Selektivvertrag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

manche sagen, es sei nicht Aufgabe der Organe der Ärzteschaft, sich über solche Dinge Gedanken zu machen. Unsere Aufgabe sei, Versorgung zu organisieren und nicht, uns über Finanzierungsfragen und dergleichen den Kopf zu zerbrechen. Ich sehe das anders. Gerade weil wir als Ärzte am besten wissen, wie es in der Praxis wirklich läuft, sollten wir eigene Konzepte entwickeln, statt zu warten, bis uns die Politik die ihren vorwirft, nach dem Motto „Friss oder stirb“!

Wir müssen selbst Vorschläge machen und uns einmischen! Ich lade die Ärzteschaft ausdrücklich dazu ein, mitzudiskutieren und sich zu politisieren. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Herr Montgomery, hat diesen Anspruch für seine Institution bereits reklamiert. Wollen wir den politischen Schulterschluss mit der BÄK suchen und uns gemeinsam positionieren? Oder wollen wir als KV-System getrennt marschieren? Ich will heute dafür werben, mit dieser Diskussion im nächsten Jahr zu beginnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Versorgungsstrukturgesetz hat der Bundestag am 1. Dezember verabschiedet. Die Bedeutung, die diesem Gesetz zugemessen wird, lässt sich auch an den 111 Änderungsanträgen bzw. Formulierungshilfen ablesen, die es nach dem Regierungsentwurf gegeben hat. Die FAZ kommentierte die Verabschiedung mit den Worten „Je größer das Paket, desto kürzer der Wurf.“  Ich teile diese Einschätzung nicht. Das Problem liegt eher darin, dass die Herausforderungen so groß sind, dass ein einziger Wurf gar nicht ausreichen kann.

Ich habe es bereits auf der vorigen Vertreterversammlung gesagt, und ich wiederhole es hier noch einmal: Dieses Gesetz stellt die Weichen für die Versorgung der Zukunft. Dies gilt insbesondere für die Bedarfsplanung. Diese wird deutlich flexibler und erlaubt den KVen, besser auf den tatsächlichen Bedarf vor Ort einzugehen. Daneben erhält der Zulassungsausschuss mehr Befugnisse. Allerdings auch solche, mit denen wir nicht einverstanden sein können.

Dies betrifft etwa die Entscheidung, ob eine Praxis zur Nachbesetzung freigegeben oder von der KV aufgekauft wird, um einer Überversorgung entgegenzuwirken. Es kann nicht sein, dass hier die Kassen mitentscheiden, die KVen dann aber alleine den Aufkauf aus der Gesamtvergütung bezahlen müssen! Diese Entscheidung muss einzig und alleine bei der KV liegen!

Abgesehen davon sind die neuen Regelungen jedoch erste wichtige Schritte auf dem Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Versorgungsplanung. Das Ziel ist damit aber noch lange nicht erreicht. Was Deutschland braucht, ist eine komplette Reform der Bedarfsplanung. Die KBV hat dazu ein Konzept erarbeitet. Dieses werde ich Ihnen gleich im Anschluss unter Top 3.1 präsentieren und zur Diskussion stellen.

Für die Sicherstellung, insbesondere in ländlichen Regionen, haben die KVen nun einen Instrumentenkoffer, den sie nutzen können. Dabei hat der Gesetzgeber die Interessen der Niedergelassenen, etwa gegenüber Medizinischen Versorgungszentren, gestärkt. KVen und Kassen sollen künftig Vereinbarungen treffen, um Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu reduzieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema Wartezeiten wird zurzeit gerne politisiert und leider auch instrumentalisiert, vor allem von den Krankenkassen. Fragt man jedoch die Patienten selbst, so zeigt sich ein ganz anderes Bild. So hat unsere diesjährige Versichertenbefragung im September unter 2.048 Versicherten ergeben, dass sich die Wartezeiten im Vergleich zum Vorjahr sogar verkürzt haben. 15 Prozent der gesetzlich Versicherten kamen ganz ohne Terminvereinbarung dran. 32 Prozent der gesetzlich Versicherten erhielten sofort einen Termin, sieben Prozent mussten einen Tag warten, zwölf Prozent zwei bis drei Tage.

Nur elf Prozent mussten länger als drei Wochen warten. Die Wartezeit auf einen Termin haben immerhin Dreiviertel der Befragten nicht als zu lang empfunden. Zweifelsohne ist dieser Wert ausbaufähig. Dennoch zeigt er, dass das Gros der Versicherten sich nicht benachteiligt fühlt.

Die Kassen verknüpfen das Thema Wartezeiten gerne mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie behaupten, Ärzte würden zu viel „igeln“ und dadurch Behandlungszeit im Rahmen der GKV künstlich verknappen. In unserer Umfrage haben wir auch ausführlich den Umgang mit IGeL thematisiert. 24 Prozent der Versicherten gaben an, eine solche Leistung von ihrem Arzt angeboten bekommen zu haben. 64 Prozent haben sich dafür entschieden, sie anzunehmen. Das ist kein Wert, der darauf hindeutet, dass hier Kapazitäten zulasten der Regelversorgung in großem Umfang blockiert werden. Allerdings kritisierten 19 Prozent der Patienten, dass sie zu wenig Zeit gehabt hätten, über das Angebot nachzudenken. Das sind mehr als bei früheren Befragungen. Das sollte uns zu denken geben.

Wobei ich auch sage: Das Problem ist nicht die Tatsache, dass es IGeL gibt. Solche Leistungen können in bestimmten Fällen medizinisch sinnvoll sein. Ein Problem haben wir aber dann, wenn Versicherte sich unter Druck gesetzt fühlen. Hier sind wir als Standesvertretung aufgerufen, auf diejenigen Ärzte einzuwirken, die sich in diesem Punkt nicht standesgemäß verhalten. Es wäre fatal, wenn sie das hohe Vertrauen, das die Ärzte erwiesenermaßen bei ihren Patienten genießen, aufs Spiel setzen. Schon vor einigen Jahren hat die KBV zusammen mit der Bundesärztekammer einen Patientenratgeber zum Thema IGeL herausgegeben. Damals gab es auch schon einmal die Idee, gemeinsam ein Siegel für medizinisch sinnvolle IGeL zu vergeben. Ich finde, wir sollten darüber noch einmal nachdenken.

Doch zurück zum Versorgungsstrukturgesetz.
Die ambulante spezialärztliche Versorgung nach Paragraf 116b SGB V, die jetzt berechtigterweise spezialfachärztliche Versorgung heißt, ist gegenüber dem ursprünglichen Entwurf stark reduziert. Der Katalog umfasst nur noch seltene Erkrankungen sowie solche mit besonderen und schweren Verläufen. Ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe sind nicht mehr enthalten. Voraussetzung für eine Leistung nach Paragraf 116b ist bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen die Überweisung durch einen Vertragsarzt. All dies garantiert, dass die Kosten überschaubar bleiben.

Die Vergütung erfolgt einzelleistungsbezogen ohne Mengensteuerung. Das kommt einem Kostenerstattungsverfahren schon sehr nahe, das sollten einige der Kritiker dieser Regelung bitte nicht vergessen. Dabei kann der Vertragsarzt wählen, ob er über die KV oder direkt mit der Krankenkasse abrechnen möchte. Zu klären ist noch, wie die Gesamtvergütung bereinigt werden soll. Festgeschrieben ist, dass dies nicht zulasten der Grundversorgung – auch nicht fachärztlichen – gehen darf.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

damit bekommen wir erstmalig einen ganzen Versorgungsbereich, in dem ausschließlich Einzelleistungen zu festen Preisen vergütet werden! Alles in allem halte ich die spezialfachärztliche Versorgung, wie sie sich jetzt darstellt, für einen interessanten neuen Bereich mit dem wir sehr gut leben können. Die jetzige Ausgestaltung bietet eine echte Chance, die Sektoren besser miteinander zu verzahnen, ohne dass dies zulasten der Niedergelassenen geht. Nun muss der G BA das Nähere in Richtlinien regeln.
Zuvor allerdings stehen wir noch vor der Herausforderung, dessen unparteiische Spitzen neu zu besetzen.

Bislang konnten wir uns mit den anderen Trägerorganisationen leider nicht einig werden. Immerhin hat der Gesetzgeber die ursprünglich geplante Karenzzeit verkürzt. Nun dürfen Kandidaten für diese Ämter nur noch ein Jahr statt drei Jahre zuvor in keiner der im G-BA vertretenen Institutionen tätig gewesen sein. Bis zum 15. Januar 2012 müssen wir eine Einigung erzielt haben. Wobei jetzt der GKV-Spitzenverband handeln muss, denn das Vorschlagsrecht liegt dort.

Die Regionalisierung der Honorarverteilung ist nun beschlossene Sache. Nicht gelungen ist uns leider, das Vergütungsniveau in den KVen, deren Behandlungsbedarf unter dem Bundesdurchschnitt liegt, mindestens auf diesen anzuheben, wie es der Beschluss der Vertreterversammlung in Kiel gefordert hat. Und das bei einem Plus von zehn Milliarden Euro in der GKV! Wir haben dafür bis zum Schluss gekämpft, aber letztendlich ohne Erfolg. Wie gehen wir damit jetzt um? Ob die jeweilige Vertreterversammlung oder aber der Vorstand den Honorarverteilungsmaßstab beschließt, müssen die KVen in ihren Satzungen festlegen.

Ein wichtiger Bereich, mit dem wir uns im kommenden Jahr beschäftigen müssen, ist die Richtlinien-Psychotherapie. Hier höre ich von Kassen und anderen Interessierten immer wieder die Behauptung, man könne die somatische Behandlung psychischer Erkrankungen reduzieren, um auf diese Weise Geld für die Vergütung der Richtlinien-Psychotherapie einzusparen. Ich sage ganz klar: Das kann es nicht sein! Es muss beide Möglichkeiten der Behandlung geben!

Nicht jeder Patient braucht gleich eine 30-stündige Therapie oder eine Psychoanalyse. Die fachärztliche Versorgung durch einen Neurologen oder Psychiater kann ebenso sinnvoll sein. Und wenn die Kassen dafür das Geld nicht zur Verfügung stellen, dann müssen andere Lösungen gefunden werden. Dies umso mehr, als dass in Zukunft – Stichwort Bedarfsplanung – mit einer deutlichen Ausweitung an psychotherapeutischen Praxen zu rechnen ist.

Bereits gestern habe ich Ihnen berichtet, dass wir den EBM in Schritten anpassen, aber nicht vor 2014. Ziel ist vor allem, die Pauschalen zurückzufahren und stärker zu differenzieren. So soll unterschieden werden, ob ein Patient zum ersten Mal in der Praxis kommt, oder es sich um einen Folgetermin handelt. Erstkontakte wollen wir höher bewerten. Das Gleiche gilt für Behandlungen, die tendenziell zeitaufwendiger sind, zum Beispiel für mehrfach chronisch Kranke.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie wissen ja, dass in der Gesundheitspolitik der Spruch gilt: Nach der Reform ist vor der Reform. Über die anderen aktuellen Baustellen – Pflegereform, Patientenrechte und Änderung der Approbationsordnung – habe ich auf der letzten Vertreterversammlung schon berichtet. Die geplanten Änderungen in der Approbationsordnung sind im Prinzip eine begleitende Maßnahme zum Versorgungsstrukturgesetz. Mit ihnen soll vor allem die Allgemeinmedizin gestärkt und die Ausbildung flexibler werden. Dazu gehört auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf beziehungsweise medizinischer Aus- und Weiterbildung und Familie.

Eine Dauerbaustelle ist das Patientenrechtegesetz. Ein Entwurf hierzu soll nun im Frühjahr nächsten Jahres vorliegen. Der jüngste Beitrag ist ein Eckpunktepapier der SPD-geführten Bundesländer. Dieses ergänzt das bereits vorliegende Grundlagenpapier der Bundesministerien für Gesundheit und für Justiz sowie des Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Allerdings gehen die A-Länder in einigen Bereichen deutlich über dieses hinaus.

Diese Punkte betreffen die ärztliche Berufstätigkeit in erheblichem Maße. Zu ihnen gehört der Anspruch des Patienten auf eine zeitnahe Terminvergabe, eine eigene Regelung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch, eine Kodifizierung des Haftungssystems sowie Regelungen für IGeL und Patienteninformationen, etwa die Weiterentwicklung der sogenannten Patientenquittung. Gleichzeitig betonen die Länder in ihrem Papier, dass zusätzliche Bürokratie in den Praxen zu vermeiden sei.

Wir werden die weitere Entwicklung deshalb aufmerksam analysieren und gegebenenfalls unsere Einwände vorbringen. Grundsätzlich befürworten und unterstützen wir das Patientenrechtegesetz. Allerdings sollten die Ergebnisse das Arzt-Patienten-Verhältnis positiv beeinflussen und nicht überreglementieren oder anderweitig beeinträchtigen.
Nach dem Patientenrechtegesetz soll Mitte 2012 ein Gesetz zur Pflegereform in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hat hierzu vor kurzem Eckpunkte vorgestellt. Zu diesen gehört die Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, eine größere Unterstützung für pflegende Angehörige, eine bessere medizinische Versorgung in Heimen, eine Neudefinition des Pflegebegriffs, insbesondere bezogen auf Demenzkranke, und eine Flexibilisierung der Pflegeversicherung.

Der Beitragssatz soll zum 1. Januar 2012 um 0,1 Prozentpunkte steigen. Nach der Rürup- und der Riester-Rente soll jetzt der Pflege-Bahr kommen, indem private Vorsorge steuerlich gefördert werden soll. Das alles klingt bislang eher nach kleinen Schritten, aber sie gehen in die richtige Richtung.
Das bringt mich zum Thema Qualität.

Hierzu haben wir dieses Mal keine Präsentation vorbereitet, sondern Sie finden dazu einen schriftlichen Sachstandsbericht in Ihren Unterlagen. Deshalb an dieser Stelle nur so viel: Zurzeit ist die KBV dabei, die Grundlagen einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung zu erarbeiten. Im G-BA setzen wir uns dabei für die Interessen der Niedergelassenen ein: Eine ungeprüfte Übertragung stationärer Verfahren auf den ambulanten Bereich lehnen wir ab. Weitere Ziele sind Datensparsamkeit und eine Beschränkung auf Verfahren, bei denen tatsächlich Qualitätsdefizite festgestellt wurden. Was die ambulante Qualitätsförderung und -darstellung betrifft, so ist vor wenigen Tage der neue Qualitätsbericht der KBV erschienen, der die Ergebnisse aus den KVen zusammenfasst.

Sehr gefreut habe ich mich vor kurzem über die Ergebnisse einer Studie des TÜV Süd und der Stiftung Gesundheit.  Demnach ist Qualitätsmanagement für die Praxen in Deutschland mittlerweile eine Selbstverständlichkeit. Untersucht wurden vor allem Großpraxen. Mehr als 60 Prozent lassen demnach ihr Qualitätsmanagement sogar freiwillig durch einen externen Prüfer zertifizieren. Weitere 15 Prozent streben eine Zertifizierung an. Und das, obwohl es keine Pflicht zur Zertifizierung gibt. Die Praxen sind also bereit, zusätzlichen Aufwand und Kosten auf sich zu nehmen, um ein effektiveres Management zu erreichen und die Patientensicherheit zu verbessern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich finde, das ist ein eindrucksvoller Beweis, dass die Niedergelassenen absolut bereit sind, sinnvolle Verbesserungen aktiv voranzutreiben. Die Früchte ernten beide, Ärzte und Patienten. Dazu passt, dass der kürzlich vorgestellte MLP-Gesundheitsreport  ergeben hat, dass Ärzte und Versicherte die heutige Gesundheitsversorgung deutlich positiver bewerten als noch vor vier Jahren. 72 Prozent der Bevölkerung beurteilen demnach das deutsche Gesundheitssystem als „gut“ oder „sehr gut“. Bei den Ärzten waren es sogar 88 Prozent! Mit ihrer wirtschaftlichen Lage waren 82 Prozent der befragten Ärzte zufrieden. Das zeigt doch, dass wir als KBV und KVen gute Arbeit geleistet haben!

Doch wir wollen die niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten selbst fragen, was sie über ihre Situation denken. 2006 haben wir das schon einmal getan, in Form des vertragsärztlichen Referendums. Zurzeit bereiten wir eine erneute Befragung von netto 15.000 Ärzten und Psychotherapeuten vor. Aber dieses Mal wollen wir das nicht alleine tun. Wir haben uns einen Partner an die Seite geholt, der als freier Verband noch mal ein anderes Verhältnis zu den Niedergelassenen hat als eine Körperschaft.

Mit dem NAV-Virchow-Bund haben wir einen Letter of Intent unterzeichnet, um zukünftig, gemeinsam mit der Brendan-Schmittmann-Stiftung des NAV, regelmäßig das Stimmungsbild in der Ärzteschaft zu erheben. Anfang kommenden Jahres wird das Meinungsforschungsinstitut infas die erste Befragung durchführen. Die Ergebnisse wollen wir noch im ersten Quartal 2012 auswerten.

Eine andere Idee, die mir immer besser gefällt, je länger ich darüber nachdenke, ist ein Portal zur Bewertung von Krankenkassen. Die Kassen haben dieses Jahr medienwirksam diverse Arztbewertungsportale lanciert. Warum sollen nicht einmal Ärzte die Kassen bewerten? Sie können schließlich am besten beurteilen, wie die Kassen sich sozusagen hinter den Kulissen verhalten, ob sie wirklich im Sinne der Versicherten handeln oder etwa durch ständige Anfragen und Bürokratie die ärztliche Arbeit beeinflussen. Ich finde, es kann nicht schaden, hier für Ärzte und Patienten etwas mehr Transparenz zu schaffen. Auf die Ergebnisse bin ich jedenfalls sehr gespannt. Derzeit arbeitet die KBV an einem Konzept für ein solches Portal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soweit der Blick in die Zukunft. Jetzt möchte ich noch einmal kurz zurückschauen. Wo standen wir zu Beginn der Wahlperiode? Der Kollektivvertrag als Stabilitätsgarant schien ernsthaft bedroht. Viele befürchteten die Schwächung des KV-Systems. Manche befürchteten Chaos in der KBV. Spätestens mit der Gründung von FALK (Freie Allianz der Länder-KVen) schien die schleichende Zersetzung eingeleitet und mit dem Zusammenschluss von LAVA (Arbeitsgemeinschaft Länderübergreifender angemessener Versorgungsanspruch) endgültig besiegelt. Ich behaupte heute: Das Gegenteil ist der Fall!

Sicherlich, es gab und gibt Auseinandersetzungen, auch in dieser Vertreterversammlung. Aber ich erlebe sie nicht als zerstörend, sondern – meistens jedenfalls – als konstruktiv und belebend. Außerdem bedeutet die Tatsache, dass die eigene Position infrage gestellt wird, ja nicht automatisch, sie aufzugeben. Im Gegenteil. Es soll Pflanzen geben, die unter besonders widrigen Umständen besonders kräftig gedeihen. Manchmal glaube ich, die KBV ist mit solch einer Pflanze vergleichbar.
Ich möchte noch einmal kurz auf den Wutbürger vom Beginn zurückkommen.

Der Spiegel, der als Urheber dieses Begriffs gilt, beschreibt das Phänomen so: „Der Wutbürger schiebt das beiseite, was Bürgertum immer ausgemacht hat: Verantwortlichkeit, nicht nur das Eigene und das Jetzt im Blick zu haben, sondern auch das Allgemeine und das Morgen. (…) Der Wutbürger hat das Gefühl, Mehrheit zu sein und die Lage besser beurteilen zu können als die Politik. Er macht sich zur letzten Instanz und hebelt dabei das gesamte System aus.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sollten dafür sorgen, dass das Wutbürgertum, zumindest in dieser Definition, nicht die Oberhand bekommt. Wir sollten stets das Morgen im Blick behalten. Die Kunst besteht darin, notwendige Veränderungen zuzulassen, durchaus auch mal etwas neu zu denken, ohne jedoch das zu verleugnen wovon man zutiefst überzeugt ist. Dazu gehört in unserem Fall: Wettbewerb im Gesundheitswesen ja, aber keine Privatisierung der Versorgung. Flexibilisierung der Berufsausübung ja, aber kein Verzicht auf die Freiberuflichkeit. Mehr Eigenverantwortung der Versicherten ja, aber ohne Aufgabe des Solidaritätsprinzips.

Man muss auch mal etwas lassen können wie es ist, wenn es gut ist wie es ist, ohne blind jedem Trend zu folgen. Das kann einem manchmal als Sturheit ausgelegt werden, ich würde es lieber als Prinzipientreue verstanden wissen. Um es mal in ganz einfachen Worten zu sagen: Wir sind gut! Trotz mancher Kakophonie, gerade zu Beginn dieser Wahlperiode, ist es uns gelungen, eine wirklich gute und erfolgreiche Interessenvertretung zu leisten. Darauf können wir stolz sein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte noch kurz über einige Dinge berichten, die die interne Arbeit der KBV und der KVen betreffen.
Wenn Sie die KBV in den letzten Monaten besucht haben, konnten Sie mitverfolgen, wie das neue Verwaltungsgebäude langsam aber sicher Gestalt annahm. Der Bau hat länger gedauert als normalerweise üblich. Aber nun ist es endlich soweit: Wir werden in Kürze die neuen Büroräume übernehmen und im Februar nächsten Jahres beziehen. Dann können wir die Büros im Tiergartentower räumen. Diese hatten wir aufgrund der wachsenden Mitarbeiterzahl zwischenzeitlich anmieten müssen.

Mit dem Neubau haben wir jetzt die Möglichkeit, wieder alle Beschäftigten der KBV in Gebäuden am Herbert-Lewin-Platz unterzubringen.
Doch nicht nur räumlich, auch strukturell haben wir umgebaut, um die KBV noch besser für künftige Herausforderungen fit zu machen. Seit Oktober 2011 verfügen wir über eine eigene Rechtsabteilung, nachdem die Zusammenarbeit mit der BÄK in diesem Bereich geendet hat. Die Leitung der Rechtsabteilung hat Herr Dr. Thomas Rompf übernommen. Ganz neu ist die Abteilung „Grundsatz und Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung“, kurz GAV.

Deren Leiter ist Herr RA Horst Dieter Schirmer. Er ist auch weiterhin Justitiar der KBV. Und schließlich gibt es noch eine neue Abteilung „G-BA und Beratende Fachausschüsse“, die Herr Jochen Pflaumenbaum führt. Beide neuen Abteilungen sollen uns als KBV und als KV-System helfen, die berufspolitischen Weichenstellungen, die in der nächsten Zeit anstehen, noch besser vorzubereiten und eigene Konzepte zu entwickeln.

Wie die meisten von Ihnen bereits wissen, erhält die BÄK demnächst Verstärkung aus den Reihen der KBV. Herr Dr. Bernhard Rochell wird zum 1. Januar 2012 ihr Hauptgeschäftsführer. Seine Nachfolgerin als Honorardezernentin der KBV wird Frau Dr. Patricia Klein. Als Fachärztin für Allgemeinmedizin und für Urologie ist sie mit dem Praxisalltag bestens vertraut. Gleichzeitig ist sie eine ausgewiesene Expertin in betriebswirtschaftlichen und Vergütungsfragen. Von 2005 bis 2009 war sie bereits bei der KBV als Referentin in der Abteilung Qualitätsmanagement und anschließend in der Abteilung Morbiditätsorientierung tätig.

Ich möchte an dieser Stelle Herrn Rochell noch einmal ganz herzlich danken für seinen unermüdlichen Einsatz – Nachtschichten inbegriffen. Mit Ihnen, Herr Rochell, ist es uns gelungen, die Kopfpauschalen und deren Bindung an die Grundlohnsumme abzuschaffen. Das war ein hartes Stück Arbeit und nicht immer wurde es Ihnen gedankt. Heute will ich das einmal ausdrücklich tun, hoffentlich nicht nur im Namen dieses Vorstandes. Frau Klein wünsche ich Kraft und gutes Gelingen für ihre neue Aufgabe. Was Ihnen beiden neben der fachlichen Kompetenz zu eigen ist, ist ein unerschütterlicher Humor – eine Gabe, die, so glaube ich, nicht von Nachteil ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß, wenn Weihnachten naht und das Jahr zu Ende geht, dann tritt manchmal mit der Ruhe auch die Ermattung ein. Manch einer, den die Besinnlichkeit packt, mag bei seinem persönlichen Jahresrückblick denken: Was bringt das alles? Sind es nicht jahrein, jahraus die gleichen Themen, die gleichen Debatten und die gleichen Probleme, mit denen wir uns herumschlagen? Schon Goethe, der schließlich auch Politiker war, wusste: Getretener Quark wird breit, nicht stark. Auch ich kenne solche Gedanken, das können Sie mir glauben.

Aber dieses Jahr kann ich voller Überzeugung sagen: Es war insgesamt ein gutes Jahr für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten und für die Patienten in Deutschland. Es wurden Weichen gestellt, die wichtig sind für die Zukunft der ambulanten Versorgung. Das Versorgungsstrukturgesetz tritt zwar zum 1. Januar 2012 in Kraft. Vieles davon wird jedoch erst im Laufe des nächsten und sogar der darauf folgenden Jahre konkretisiert. Wir als Ärzteschaft werden uns nicht zurücklehnen können. Im Gegenteil. In den kommenden Jahren werden Grundsatzentscheidungen zu treffen sein.

Entscheidungen, die darüber bestimmen, ob Deutschland seinen internationalen Spitzenplatz in der Gesundheitsversorgung halten kann oder nicht. Dabei geht es vor allem um Fragen der Finanzierung, aber auch darum, den ethischen Anspruch an dieses System nicht aus den Augen zu verlieren. Ich sage nicht, dass das einfach wird. Umso mehr fordere ich Sie und uns alle auf, weiter zu diskutieren, auch zu streiten und Vitalität zu zeigen. Wir sind es unseren Mitgliedern schuldig, nicht passiv zu bleiben, sondern vorausschauend zu agieren.

Wenn ich soeben sagte, dass es ein gutes Jahr für die Deutsche Ärzteschaft war, dann gilt das mit Ausnahme des 7. Novembers 2011. An jedem Tag starb der ehemalige Präsident der Bundesärztekammer, Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Sein Tod ist ein großer Verlust für die deutsche Ärzteschaft. Herr Hoppe hat gezeigt, dass Gesundheitspolitik zuallererst Politik für Menschen ist.

Er hat wie kaum ein anderer zu dem beigetragen, was ich eingangs angemahnt habe: dass die Ethik nicht unter die Räder der Ökonomie gerät. Dafür hat er gekämpft, und zwar buchstäblich bis zum letzten Tag.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bedanken möchte ich mich auch ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KBV. Sie haben einen großen Teil dazu beigetragen, dass wir gemeinsam zuversichtlich in das neue Jahr gehen können. Ich wünsche Ihnen allen ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch in das neue Jahr.

Vielen Dank.

 

(Es gilt das gesprochene Wort.)

 
Letzte Änderung 09.12.2011