Der Innovationsservice der KBV
Statement von Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes der KBV, anlässlich der Pressekonferenz vom 18.11.2005 auf der MEDICA in Düsseldorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie schon die Gelegenheit genutzt haben, über das Messegelände der Medica in Düsseldorf zu laufen, dann haben Sie vermutlich eine ganze Menge von modernsten medizintechnischen Neuentwicklungen oder Verbesserungen von bereits existierenden Produkten gesehen. Die Medizin schreitet rasant voran: neue präventive, diagnostische oder therapeutische Verfahren werden jedes Jahr entwickelt. Nicht jedes davon ist allerdings dafür geeignet, in der täglichen Praxis im Interesse des Patienten angewandt zu werden. Die Gefahr besteht, dass neue Methoden nur teurer, aber nicht besser sind, als etablierte Methoden. Oder dass sie keinen echten Nutzen bringen, weil die keinen echten Nutzen für den Patienten bewirken.
Einige der auf der Medica gezeigten Innovationen werden allerdings auch in der täglichen Patientenversorgung genutzt werden. Dann nämlich, wenn sich die neue Methode als wirksamer und/oder nebenwirkungsärmer herausgestellt hat, als die bisher verwandten Methoden.
Bevor Innovationen in der vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden, d.h. bevor jeder gesetzlich Krankenversicherte sie zu Lasten der Kasse in Anspruch nehmen kann, muss dieser Nachweis geführt werden. Nutzen, medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens müssen belegt werden. Zuständig für die Entscheidung, ob eine Innovation Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung wird, ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Die dort vertretenen Organisationen, also die Spitzenverbände der Krankenkasse, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Patientenverbände, haben das Recht, dort ein entsprechendes Beratungsverfahren zu beantragen. Der G-BA prüft dann nach klaren und transparenten Regeln auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse, ob eine Innovation die Anforderungen erfüllt. Ist das der Fall, wird sie für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen. Erfüllt die neue Leistung die Anforderungen nicht, kann sie nicht mit der Kasse abgerechnet werden.
Die Prüfung als solche ist notwendig und richtig. Dabei geht es zunächst um den Patientenschutz. Neue Leistungen, vor allem dann, wenn sie mit potenziell gefährlichen Eingriffen verbunden sind, dürfen erst dann flächendeckend Verwendung finden, wenn nachgewiesen ist, dass sie mehr Nutzen als Schaden stiften. Und natürlich geht es um die Finanzierung: neue Leistungen kosten meist viel Geld. Das darf aber nur dann von den Krankenkassen gezahlt werden, wenn die Methode wirksam ist.
Entwickler von Innovationen und Vertragsärzte haben ein gemeinsames Interesse daran, eine sinnvolle neue Leistung so schnell wie möglich in die vertragsärztliche Versorgung zu integrieren. Schließlich geht es um die ambulante medizinische Versorgung auf hohem Niveau. Deshalb bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung einen neuen Service an, der eine Beschleunigung des Verfahrens zum Ziel hat. Wenn Ärzte, wissenschaftliche Fachgesellschaften, ärztliche Berufsverbände, Patientenorganisationen oder Entwickler und Hersteller von Innovationen von einer Neuentwicklung überzeugt sind, können sie diese nunmehr über die KBV in den G-BA einspeisen. Die KBV nimmt dazu eine Vorprüfung anhand von eingereichten Unterlagen und ggf. eigenen Recherchen vor. Im positiven Fall beantragt sie im G-BA ein Beratungsverfahren.
Wir sind davon überzeugt, dass dieser neue Service dazu beitragen kann, sinnvolle neue therapeutische oder diagnostische Maßnahmen schneller als bisher in die flächendeckende Versorgung zu integrieren. Das ist für Patienten sinnvoll, für die Hersteller- und Entwickler, und natürlich auch für Vertragsärzte, die ihre Patienten dadurch noch besser versorgen können. Es ist auch extrem wichtig, gute Neuentwicklungen bald zu integrieren, damit das deutsche Gesundheitswesen nicht vom medizinischen Fortschritt abgekoppelt wird.
Jeder kann eine entsprechende Anfrage an uns richten. Zuständig ist das Dezernat 1 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dort helfen wir interessierten Personen oder Organisationen gerne weiter.

