Bei der Soziotherapie handelt es sich um eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen. Mittels Soziotherapie sollen psychosoziale Defizite abgebaut werden, so dass die Patienten in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche und ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen. Wiederholte Krankenhauseinweisungen sollen somit vermieden werden. Soziotherapie beinhaltet Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen für einen eng gefassten Patientenkreis. Die Leistung ist auf 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall begrenzt. Verordnungsberechtigte Fachgruppen sind Psychiater und Nervenärzte. Hinweise zur Verordnung der Soziotherapie finden Sie im Bereich Soziotherapie-Richtlinie.
Um als Soziotherapeut zugelassen zu werden, muss der Leistungserbringer bestimmte Voraussetzungen erfüllen, welche durch die Krankenkassen vorgegeben werden.
Bei der Soziotherapie handelt es sich um eine relativ neue Leistung, die noch nicht flächendeckend etabliert ist. § 37 a SGB V ist am 1. Januar 2000 und die Richtlinien über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses sind am 1. Januar 2002 in Kraft getreten
