Verordnungsvordrucke für die medizinische Rehabilitation in der vertragsärztlichen Versorgung
Hier finden Sie die Verordnungsmuster einschließlich der entsprechenden Vordruckerläuterung sowie den jeweiligen Auszug aus der Vordruckvereinbarung für die Einleitung beziehungsweise Verordnung von medizinischer Rehabilitation sowie für Maßnahmen des Rehabilitationssports und Funktionstrainings. Des Weiteren stellen wir Ihnen hier zu den einzelnen Mustern die Regelungen aus der Vereinbarung zur Blanko-Formularbedruckung zur Verfügung.
Die Verordnung von medizinischer Rehabilitation durch einen qualifizierten Vertragsarzt (Muster 61) wird mit der EBM-Ziffer 01611 (855 Punkte) vergütet.
Für die Ausstellung des Musters 56 (Verordnung Rehabilitationssport und Funktionstraining) ist die EBM-Ziffer 01621 (125 Punkte) berechnungsfähig.
WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass das überarbeitete Muster 56 mit einer Stichtagsregelung seit dem 1. Juli 2011 gültig ist. Die alten Vordrucke dürfen nach diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden. Als Vertragsarzt/Vertragsärztin erhalten Sie das Muster 56 kostenfrei von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
| Titel/Thema | Stand | Details | |
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Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten Muster 60 |
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| Muster 60 | |||
| Vordruckerläuterung zu Muster 60 | Juli 2009 | ||
| Vordruckvereinbarung zu Muster 60 | Juli 2009 | ||
| Vereinbarung zur Blanko-Formularbedruckung zu Muster 60 | Juli 2008 | ||
Verordnung von medizinischer Rehabilitation Muster 61 |
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| Muster 61 | |||
| Vordruckerläuterung zu Muster 61 | Juli 2009 | ||
| Vordruckvereinbarung zu Muster 61 | Juli 2009 | ||
| Vereinbarung zur Blanko-Formularbedruckung zu Muster 61 | Juli 2008 | ||
Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/für Funktionstraining Muster 56 |
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| Vereinbarung 2. Blankoformularbedruckung Muster 56 | Juli 2011 | ||
| Vordruckvereinbarung zu Muster 56 | Juni 2011 | ||
| Übersicht: Hinweise zum neuen Muster 56 | April 2011 | ||
| Muster 56 (seit 1. Juli 2011 gültig) | April 2011 | ||
| Muster 56 (bis 30. Juni 2011) gültig | |||

