Medizinische Rehabilitation
Die gesetzlichen Krankenkassen gehören zu den Kostenträgern für Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation. Unter medizinischer Rehabilitation versteht man die Wiederherstellung von körperlichen Funktionen, Organfunktionen und gesellschaftlicher Teilhabe. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation können stationär oder ambulant durchgeführt werden. Zur medizinischen Rehabilitation gehört auch die Anschlussheilbehandlung. Im Gemeinsamen Bundesausschuss schaffen Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung die Rahmenbedingungen. Des Weiteren sieht das Gesetz auch Leistungen des Rehabilitationssports und Funktionstrainings vor (§ 44 SGB IX).
Auf den folgenden Seiten finden Sie unter anderem die für die medizinische Rehabilitation maßgeblichen Paragrafen aus dem SGB V und SGB IX, die Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Verordnungsvordrucke sowie relevante Gerichtsurteile. Sie erhalten darüber hinaus Unterstützung bei der Suche nach einem Vertragsarzt mit der Qualifikation zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie Informationen zur Verordnung von Rehabiliations-Leistungen.
