Rehabilitationssport und Funktionstraining
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können durch Rehabilitationssport und Funktionstraining ergänzt werden. In Betracht kommt dies für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen. Ziel des Rehabilitationssportes ist es unter anderem, die Ausdauer und Kraft der Betroffenen zu stärken sowie ihre Koordination und Flexibilität zu verbessern. Mit dem Funktionstraining sollen die Beteiligten möglichst auf Dauer in die Gesellschaft und das Arbeitsleben eingegliedert werden.
Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Neunten Sozialgesetzbuch (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX). Um eine einheitliche Umsetzung zu gewährleisten, haben die unterschiedlichen Rehabilitationsträger (unter anderem die gesetzlichen Krankenkassen) mit den folgenden Verbänden eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen:
- Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V.,
- Deutscher Behindertensportverband e.V. (zugleich in Vertretung des Deutschen Olympischen Sportbundes),
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-, Kreislauferkrankungen e.V.,
- Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.,
- Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Zum 1. Januar 2011 ist eine neue Rahmenvereinbarung in Kraft getreten, die die bisherige Vereinbarung abgelöst hat. Die Neufassung berücksichtigt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach eine Beschränkung der Leistungsdauer von Funktionstraining unzulässig ist.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass das überarbeitete Muster 56 mit einer Stichtagsregelung ab dem 1. Juli 2011 gültig ist. Die alten Vordrucke dürfen nach diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden.
Die KBV geht davon aus, dass mit dieser Rahmenvereinbarung keine Prüfungen (Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Regresse) und/oder zusätzlicher bürokratischer Aufwand in der Praxis des Vertragsarztes verbunden sind/ist. Sollte dies doch der Fall sein, wird die KBV mittels (Änderungs-)Kündigung auf die Beseitigung dieser Schwierigkeiten hinwirken.
Um Ihnen die Lesbarkeit in Bezug auf die Änderungen zu erleichtern, haben wir eine Synopse erstellt. Diese können Sie ebenso wie den Vereinbarungstext der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation auf dieser Seite herunterladen.
| Titel | Datum | Inkrafttreten | Datei | |
|---|---|---|---|---|
| Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining | 01.01.2011 | |||
| Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining (Vereinbarung bis 31.12.2010) | 01.01.2007 | |||
| Synoptische Gegenüberstellung der bis zum 31.12.2010 gültigen Fassung und der ab dem 01.01.2011 gültigen Fassung der Rahmenvereinbarung | 08.12.2010 | |||
