Wirtschaftlichkeit

Praxisbesonderheiten

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat 2007 eine Empfehlung zu Praxisbesonderheiten veröffentlicht. Diese Empfehlung wurde nicht gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen getroffen, da seitens der Krankenkassen kein Interesse an einer gemeinsamen Bundesempfehlung bestand.

Praxisbesonderheiten werden im Rahmen von Richtgrößenvereinbarungen auf Landesebene festgelegt. Folgende Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben mit den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen bereits Praxisbesonderheiten festgelegt:

Vereinbarungen zu Praxisbesonderheiten
Kassenärztliche Vereinigung Richtgrößenvereinbarung / Prüfvereinbarung Praxisbesonderheiten
Baden-Württemberg Richtgrößenvereinbarung Link zur KV Baden-Württemberg
Bayerns Keine Praxisbesonderheiten vereinbart
Berlin Richtgrößenvereinbarung Anlage 2, Seite 8
Brandenburg Prüfvereinbarung S. 34a
Bremen Richtgrößenvereinbarung Keine Praxisbesonderheiten vereinbart
Hamburg Richtgrößenvereinbarung Keine Praxisbesonderheiten vereinbart
Hessen Richtgrößenvereinbarung S. 6
Mecklenburg-Vorpommern Richtgrößenvereinbarung S. 9  bis 10
Niedersachsen Im Mitgliederportal abrufbar Im Mitgliederportal abrufbar
Nordrhein Richtgrößenvereinbarung Link zur KV Nordrhein
Rheinland-Pfalz Prüfvereinbarung Anlage 1c, S. 31
Saarland Richtgrößenvereinbarung Anlage 2, S .33
Sachsen Prüfvereinbarung S. 31
Sachsen-Anhalt Prüfvereinbarung Anlage 8
Schleswig-Holstein Prüfvereinbarung Ergänzung zur Prüfvereinbarung, S. 2
Thüringen Richtgrößenvereinbarung Praxisbesonderheiten
Westfalen-Lippe Prüfvereinbarung S. 20
 
Letzte Änderung 24.11.2010