Rahmenvorgaben Heilmittel nach § 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 8 SGB V für das Jahr 2013
Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2013 verständigt. Die Vereinbarung hat folgenden Inhalt:
Als Heilmittelausgabenvolumen für 2013 der Kassenärztlichen Vereinigungen, die im Jahr 2011 die Sollausgaben überschritten haben, werden die Ist-Ausgaben 2011 festgelegt (Soll-Ist-Anpassung). Es gelten die vom GKV-Spitzenverband gelieferten arztbezogenen veranlassten Ausgaben für Heilmittel nach § 84 Abs. 5 SGB V für das Jahr 2011.
Für Kassenärztliche Vereinigungen, die das vereinbarte Ausgabenvolumen für das Jahr 2011 unterschritten haben, gilt für das Jahr 2013 das vereinbarte Ausgabenvolumen des Jahres 2012.
Mit dieser Soll-Ist-Anpassung wurden die Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 1 SGB V Nr. 3 (gesetzliche Leistungspflicht), Nr. 4 (Richtlinien des G-BA), Nr. 5 (Innovationen) und Nr. 7 (Verlagerungseffekte) berücksichtigt.
KV-bezogene Ausgabenvolumina wurden mit diesen Rahmenvorgaben nicht festgelegt, da zusätzlich auf der regionalen Ebene die Möglichkeit besteht, weitere Anpassungsfaktoren, nämlich Nr. 1 (Zahl und Altersstruktur der Versicherten), Nr. 2 (Preise), Nr. 6 (Zielvereinbarungen) und Nr. 8 (Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven) zu verhandeln. Die regionalen Vertragspartner bestimmen hier die Veränderungsraten.
Nachfolgend finden Sie die Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2013 sowie die Rahmenvorgaben der vergangenen Jahre.
| Titel | Datei | |
|---|---|---|
| Rahmenvorgaben 2013 | ||
| Rahmenvorgaben 2012 | ||
| Rahmenvorgaben 2011 | ||
| Rahmenvorgaben 2010 | ||
| Rahmenvorgaben 2009 | ||
| Rahmenvorgaben 2008 | ||
| Rahmenvorgaben 2007 | ||
| Rahmenvorgaben 2006 | ||
| Rahmenvorgaben 2004 und 2005 | ||
| Rahmenvorgaben 2002 f.d. Inhalte d. Heilmittel-Vereinbarungen n. § 84 Abs. 1 SGB V; Rahmenvorgaben 2002 f. Richtgrößenvereinbarungen n. § 84 Abs. 6 S. 1 SGB V (Heilmittel) | ||
