Wirtschaftlichkeit

Heilmittelvereinbarungen und Richtgrößenvereinbarungen der KVen

Nach § 84 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 8 SGB V treffen die Landesverbände der Krankenkassen gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bis zum 30. November für das jeweils folgende Kalenderjahr eine Heilmittelvereinbarung, die das Ausgabenvolumen umfasst.

Die Vertragspartner vereinbaren außerdem für das Folgejahr arztgruppenspezifische Richtgrößen (§ 84 Abs. 6 in Verbindung mit Abs. 8 SGB V). Unter Richtgrößen versteht man im Voraus berechnete Durchschnittswerte für die Obergrenze von Heilmittelausgaben je Patient und Kalenderjahr. Die Richtgrößen werden getrennt nach Allgemeinversicherten (Mitgliedern, Familienversicherte) und Rentnern berechnet. Dabei wird innerhalb einer Fachgruppe das Richtgrößenvolumen auf die einzelnen Fälle aufgeteilt. Überschreitet ein Vertragsarzt sein Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent, leitet die zuständige Prüfungsstelle ein Prüfverfahren ein. Eine mehr als 25-prozentige Überschreitung kann einen Regress nach sich ziehen. Haben Krankenkassen und KV sogenannte Praxisbesonderheiten vereinbart, werden diese bei der Prüfung berücksichtigt.

 

Vereinbarungen über das Ausgabenvolumen und die Richtgrößen
Kassenärztliche Vereinigung
Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Baden-Württemberg Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Bayerns Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel
Berlin Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Brandenburg Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Bremen Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Hamburg Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Hessen Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Mecklenburg-Vorpommern Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Niedersachsen Im Mitgliederportal abrufbar Im Mitgliederportal abrufbar
Nordrhein Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Rheinland-Pfalz Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Saarland Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Sachsen Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Sachsen-Anhalt Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Schleswig-Holstein Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Thüringen Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
Westfalen-Lippe Vereinbarung Ausgabenvolumen Heilmittel Richtgrößenvereinbarung Heilmittel
 
Letzte Änderung 30.11.2011