Die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern ist das Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Die Palliativversorgung soll dabei helfen, Patienten im Endstadium trotz Schmerzen und hohem pflegerischen Aufwand ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung und bei ihren Angehörigen zu ermöglichen.
Seit dem 1. April 2007 ist die SAPV eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll das bereits bestehende Angebot von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten ergänzen und dabei auch besonders auf die Belange schwerkranker Kinder eingehen. Einen besonders hohen Stellenwert innerhalb der SAPV soll die Koordination der einzelnen spezialisierten palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Versorgung unter Einbeziehung weiterer Berufsgruppen und von Hospizdiensten im Rahmen einer multiprofessionellen Zusammenarbeit einnehmen.
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV. Die SAPV muss zunächst von einem Arzt verordnet werden. Anschließend erbringen Teams, die sich auf SAPV spezialisiert haben und mit den Krankenkassen entsprechende Verträge geschlossen haben, die Leistung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingen, unter anderem die maßgeblichen Paragrafen aus dem Fünften Sozialgesetzbuch, die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die Verordnungsvordrucke. Des Weiteren können Sie sich auf unseren Seiten informieren, wie Sie eine SAPV-spezifische Betriebsstättennummer erhalten und SAPV verordnen. Eingestellt haben wir zudem aktuelle Statistiken zur SAPV.
