Krankentransport-Fahrkosten

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Beförderung von gesetzlich krankenversicherten Patienten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Als verordnungsfähige Transportmittel kommen Rettungswagen, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber sowie Krankenwagen und Taxis in Betracht.
Auch werden die Kosten für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder eines privaten Kraftfahrzeuges als Fahrkosten anerkannt.

Die nachfolgenden Seiten geben einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Verordnung einer Krankenbeförderung, insbesondere über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und die Krankentransport-Richtlinien des Gemeinsamem Bundesausschusses. Weiterhin informieren wir über die Arten der Krankenbeförderung, Zuzahlungspflichten und das Wirtschaftlichkeitsgebot. Auch finden Sie auf unseren Seiten das für die Verordnung einer Krankenbeförderung maßgebliche Formular sowie Hinweise zur Verordnung von Krankentransport, aktuelle Statistiken und Rechtsprechung.

 
Letzte Änderung 14.09.2010