Verordnete Leistungen
Aktuelles
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Neue Regelungen durch Versorgungsstrukturgesetz
12.01.2012 Mit dem Versorgungsstrukturgesetz hat der Gesetzgeber zum 01. Januar 2012 neue gesetzliche Regelungen für die Versorgung mit Heilmitteln und die Delegation ärztlicher Tätigkeiten eingeführt.
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Hilfsmittel-Richtlinie Überarbeitung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abgeschlossen, jedoch noch nicht in Kraft gesetzt
22.12.2011 Die Beratungen zur Überarbeitung der Hilfsmittel-Richtlinie für den Bereich der Hörhilfen sind abgeschlossen worden. Die mehrere Jahre alten Regelungen zur Versorgung mit Hörhilfen wurden einerseits an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst andererseits galt es, die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2009 zum Anspruch des Versicherten umzusetzen. Der Beschlusstext ist auf der Internetseite des G-BA einzusehen. Erst nach Prüfung der Richtlinie durch das Bundesministerium für Gesundheit und einer Nichtbeanstandung, kann eine Inkraftsetzung erfolgen (frühestens April 2012).
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Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2012 vereinbart
09.11.2011 Der GKV-Spitzenverband Bund und die KBV haben sich auf Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2012 verständigt. Für das Jahr 2011 erfolgt rückwirkend eine Anpassung um mindestens +2% bis maximal +4%, je nach regionalem Versorgungsbedarf. Für 2012 wurde auf Bundesebene für vier Anpassungsfaktoren eine Steigerung von insgesamt +2,5% ausgehandelt.
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Neufassung der Heilmittel-Richtlinie tritt zum 1. Juli 2011 in Kraft
14.06.2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Heilmittel-Richtlinie aus dem Jahr 2004 überarbeitet. Die überarbeitete Richtlinie tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.
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Ab dem 1. Juli 2011: Neues Muster 56
14.06.2011 Ab dem 1. Juli 2011 ist das überarbeitete Muster 56 gültig. Bitte beachten Sie, dass die alten Vordrucke nach diesem Stichtag nicht mehr verwendet werden dürfen.
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BSG-Urteil zum Reha-Sport
Rehabilitationssport in Gruppen ist auch dann längerfristig möglich, wenn der Versicherte bezogen auf diesen Sport über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.
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Soziotherapieleistungen auch über den Dreijahreszeitraum hinaus möglich
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass bei einem Krankheitsfall, welcher länger als drei Jahre anhält, erneut der Anspruch von 120 Stunden Soziotherapie für einen weiteren Dreijahreszeitraum gewährt werden kann.
