Verordnete Leistungen

Willkommen auf dem Informationsportal Verordnete Leistungen

Sie finden auf diesem Portal Informationen zu Heilmitteln, Hilfsmitteln, Rehabilitation und Soziotherapie. Die hier eingestellten Informationen werden regelmäßig ergänzt. Das Internet-Portal wird in Kürze um weitere Bereiche der Verordneten Leistungen ausgebaut.

 
Aktuelles aus dem Arzneimittel-Infoservice (AIS)


Aktuelles
  • Heilmittelausgaben in den ersten drei Quartalen 2009 leicht gesunken 02.03.2010  Die Ausgaben für Heilmittel sind in den ersten drei Quartalen des Jahres 2009 mit -0,7 % leicht rückläufig gewesen. Dies geht aus Zahlen des GKV-Spitzenverbandes hervor. Damit dürfte sich der ursprünglich zu verzeichnende deutliche Ausgabenrückgang im ersten Halbjahr von knapp 3% bis zum Jahresende weiter nivellieren. Ausführliche Daten finden Sie in der aktuellen KBV-Auswertung.
  • BSG-Urteil zur Hörhilfenversorgung 11.01.2010  Das Bundessozialgericht (BSG) hat im Dezember 2009 ein Grundsatzurteil zur Hörhilfenversorgung gefällt. Demnach muss die beklagte Krankenkasse dem Kläger, einem nahezu ertaubten Versicherten, die Kosten für ein digitales Hörgerät vollständig ersetzen.
  • Hilfsmittelversorgung - Übergangsfrist abgelaufen Seit dem 1. Januar 2010 ist die Hilfsmittelversorgung nur noch auf Grundlage von Verträgen zwischen Leistungserbringer und Krankenkassen möglich. Die zur Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln berechtigende Zulassung der Leistungserbringer hat der Gesetzgeber bereits durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz abgeschafft. Eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009 ermöglichte den Leistungserbringern mit Zulassung nach altem Recht die Versorgungsberechtigung.
  • KV Niedersachsen: Keine Richtgrößenprüfungen für die Jahre 2007 und 2008 25.11.2009  Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Niedersachsen hat mitgeteilt, dass keine Richtgrößenprüfungen für die Jahre 2007 und 2008 im Arzneimittel- und Heilmittelbereich stattfinden werden. Im Heilmittelbereich wurden in Regionalpaketen mit den Kassen Haftungsgrenzen vereinbart, die die niedersächsischen Vertragsärzte eingehalten haben. Vereinbarungsgemäß entfallen damit die Richtgrößenprüfungen für Heilmittel für die Jahre 2007 und 2008 (Pressemitteilung der KV Niedersachsen vom 25.11.2009).
  • Rahmenvorgaben Heilmittel für das Jahr 2010 vereinbart 30.09.2009  Für den Bereich der Heilmittel sind Rahmenvorgaben für das Jahr 2010 vereinbart worden. Auf Bundesebene ist für die Faktoren Veränderung der gesetzlichen Leistungspflicht, Änderungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Innovationen und Verlagerung zwischen den Leistungsbereichen insgesamt eine Steigerungsrate von 0,9 Prozent festgelegt worden. Für das Jahr 2009 konnte die KBV außerdem eine Erhöhung um 3,5 Prozentpunkte erreichen. Davon umfasst ist eine rückwirkende Basisanpassung bis einschließlich dem Jahr 2008.

    Der KBV war es auch in diesem Jahr möglich, ein Passus zu Praxisbesonderheiten als Bestandteil der Rahmenvorgaben zu vereinbaren. Hier wurde zum ersten Mal auf Heilmittel-Verordnungen außerhalb des Regelfalls eingegangen.
  • KV Baden-Württemberg : Praxisbesonderheiten für den Heilmittelbereich 13.10.2009  Im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gilt rückwirkend zum 1. Januar 2009 eine Liste mit Praxisbesonderheiten für Heilmittel. Die Praxisbesonderheiten werden von der Prüfungsstelle bei der Prüfung nach § 106 Abs. 5 a SGB V vor Einleitung eines Prüfverfahrens von den Verordnungskosten des Vertragsarztes abgezogen. Mittlerweile haben 14 Kassenärztliche Vereinigungen Praxisbesonderheiten für Heilmittel vereinbart.
  • Rundschreiben zur Frühförderung 07.07.2009  Die Bundesministerien für Gesundheit sowie für Arbeit und Soziales haben ein gemeinsames Rundschreiben zum Thema „Frühförderung“ an die Spitzenverbände der zuständigen Rehabilitationsträger verfasst. Ziel ist es, die Komplexleistung „Frühförderung“ durch eine bessere Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger mehr betroffenen Kindern zugänglich zu machen. Daher werden in dem Rundschreiben klarstellende Hinweise für die Umsetzung der „Frühförderung“ gegeben.