Die ärztliche Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Jeder Bürger in Deutschland findet einen Arzt, der ihn wohnortnah und bei Bedarf rund um die Uhr qualitativ hochwertig versorgt. Das garantieren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), bei denen der so genannte Sicherstellungsauftrag liegt (§ 75 SGB V). Sie vertreten rund 150.000 Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wurde 1955 als Rechtsnachfolgerin der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands gegründet (§ 77 Absatz 4 SGB V). KVen und KBV sind als Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Rechtsaufsicht führen die jeweiligen Landes- beziehungsweise Bundesministerien für Gesundheit.


