Piperaquintetraphosphat/Dihydroartemisinin
Handelsname: Eurartesim®
Anwendungsgebiet: Behandlung der unkomplizierten Plasmodium falciparum-Malaria
Pharmazeutischer Unternehmer: sigma-tau Arzneimittel GmbH
Beginn des Verfahrens: 21.03.2012
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 03.05.2012
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung ist vorgesehen, dass neue Arzneimittel von dem Verfahren freizustellen sind, wenn zu erwarten ist, dass den gesetzlichen Krankenkassen nur geringfügige Ausgaben für das Arzneimittel entstehen werden. Als Schwellenwert hierfür ist in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein dauerhaft zu erwartender Umsatz (Apothekenverkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) von weniger als 1 Million Euro in zwölf Kalendermonaten vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der vom pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Unterlagen hat der G-BA beschlossen, dem Antrag auf Freistellung des Fertigarzneimittels Eurartesim von der Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 1a SGB V stattzugeben.