Ruxolitinib
Handelsname: Jakavi®
Anwendungsgebiet: Behandlung von krankheitsbedingter Splenomegalie bei Erwachsenen mit primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller-Thrombozythämie-Myelofibrose*
Pharmazeutischer Unternehmer: Novartis Pharma GmbH
Beginn des Verfahrens: 15. September 2012
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses: 7. März 2013
Inhalt des Beschlusses:
Indikation | zweckmäßige Vergleichstherapie | Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens |
krankheitsbedingte Splenomegalie bei Erwachsenen mit primärer Myelofibrose, Post-Polycythaemia-vera-Myelofibrose oder Post-Essentieller-Thrombozythämie-Myelofibrose* |
Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage der Zulassungsstudien |
geringer Zusatznutzen |
* Das zugelassene Anwendungsgebiet ist zusammenfassend dargestellt. Verbindlich sind die Angaben der Fachinformation.
Dieser Beschluss vom 7. März 2013 zu Ruxolitinib ist veraltet. Stattdessen gilt der Beschluss vom 6. November 2014.