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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

KBV-Vorstand: "Wir sind für 2018 gewappnet"

11.01.2018 - Der Vorstand der KBV ist gewappnet, im neuen Jahr aktiv an der Erhaltung und Weiterentwicklung des hochwertigen Gesundheitssystems mitzuwirken. Dabei stehen Themen wie die fortschreitende Ambulantisierung, die Reform des Notfalldienstes, die Abschaffung der Honorarbudgets und die Digitalisierung im Vordergrund.

„Wir stehen vor der großen Herausforderung, unser leistungsstarkes Gesundheitssystem in den kommenden Jahren so weiterzuentwickeln, dass unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen auch künftig alle Patienten in hoher Qualität behandelt werden können“, erläuterte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen in einem Interview mit den „PraxisNachrichten“. Zugleich müsse es gelingen, mehr junge Ärzte für die Niederlassung zu gewinnen.

Die ambulante Versorgung werde in Zukunft eine immer größere Rolle spielen, betonte der KBV-Chef und fügte hinzu: „Dort muss die Politik investieren, wenn sie einer immer älter werdenden Bevölkerung weiterhin eine gute Versorgung anbieten möchte.“

Bürgerversicherung löst keine Probleme

Mit Blick auf die Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD warnte Gassen vor radikalen Veränderungen. „Wir brauchen eine behutsame Weiterentwicklung und keinen Systemwechsel.“

Eine deutliche Absage erteilte er der von den Sozialdemokraten geforderten Bürgerversicherung. „Ich bin der festen Überzeugung, dass die von der SPD geforderte Bürgerversicherung keines der Probleme unseres Gesundheitswesens lösen, sondern im Gegenteil viele neue schaffen würde. Eine Folge wären deutlich steigende Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei gleichzeitiger Beschneidung des Versorgungsumfangs.“ Das sei aus Sicht der KBV nicht akzeptabel.

Kooperation mit Krankenhausärzten

„Unsere Vorschläge für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem liegen auf dem Tisch“, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister mit Verweis auf das Konzept KBV 2020. So könnten unrentable Krankenhäuser in ambulante Strukturen umgewandelt werden. Die Gesundheitsversorgung vor Ort würde nicht wegbrechen, und die Bevölkerung wäre weiter ärztlich versorgt. Klar sei auch, dass die Umwandlung der Krankenhäuser nur in Kooperation mit den Klinikärzten erfolgen könne.

Auf Zusammenarbeit setzt der Vorstand auch bei der Reform der Notfallversorgung. Das von der KBV entwickelte Konzept von Bereitschaftsdienst und ambulanter Notfallversorgung weise in die Zukunft und sei gut geeignet, die Probleme zu lösen, hob Hofmeister hervor. Dabei sei auch geplant, das Angebot der bundesweiten Bereitschaftsdienstnummer 116117 flächendeckend bekannt zu machen. Patienten, die dringend medizinische Hilfe benötigten, sollten darüber schneller in die richtige Versorgungsebene gelenkt werden.

Honorarbudgets gefährden die Versorgung

Der Vorstand kündigte an, sich vehement für die Abschaffung der Honorarbudgets einsetzen zu wollen. Ein Euro angefordertes Honorar in der privaten Krankenversicherung sei ein Euro auf dem Konto, ein Euro angefordertes Honorar in der gesetzlichen Krankenversicherung seien 80 bis 90 Cent, kritisierte Gassen und warnte: „Die Budgets werden sicher nicht von heute auf morgen wegfallen. Doch bei solcher Ungerechtigkeit müsse sich keiner wundern, wenn es zu Problemen komme oder sich junge Ärzte gegen die Niederlassung entscheiden.“

„Wenn die Politik den Bürgern uneingeschränkt Leistungen verspricht, dann müssen die Krankenkassen das auch bezahlen“, forderte auch Hofmeister. So gebe es im Laborbereich jedes Jahr einen Leistungszuwachs von etwa fünf Prozent, ohne dass die Krankenkassen entsprechend mehr Geld bereitstellten. Dies sei ein wesentlicher Grund für die anstehende Laborreform.

Erste Schritt der Laborreform nur der Anfang

„Das Kernproblem, dass die Kosten für Labor schneller steigen als die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, wird trotz verschiedener Mengensteuerungsmaßnahmen bleiben“, sagte Hofmeister. Deshalb werde man im nächsten Schritt definieren, welche Laborparameter für welche medizinische Indikation erforderlich seien, fügte der KBV-Vize hinzu und betonte: „Unser Ziel ist es, dass diese Leistungen dann extrabudgetär vergütet werden.“

Fortgesetzt würden in diesem Jahr auch die Arbeiten am EBM. Gemeinsam mit den Berufsverbänden sei die KBV dabei, die Überarbeitung der einzelnen Facharztkapitel vorzubereiten, erläuterte Gassen. Außerdem würde die Bewertung aller EBM-Leistungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Geplant sei, dass KBV und Krankenkassen den neuen EBM im Herbst im Bewertungsausschuss beschließen.

Anschluss der Praxen an die Datenautobahn

Eine große Aufgabe in diesem Jahr sei die Anbindung der Praxen und Medizinischen Versorgungszentren an die neue Telematikinfrastruktur (TI), betonte Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Alle Komponenten sind da, sodass es jetzt losgehen kann“, sagte er. Die ersten Praxen seien bereits angeschlossen.

Kriedel wies darauf hin, dass weitere Anbieter unter anderem von Konnektoren in den Startlöchern stünden. Um die Ärzte und Psychotherapeuten bei der Anbindung und Nutzung der TI zu unterstützen, habe die KBV auf ihrer Internetseite zur TI eine Fülle von Informationen, Checklisten und Übersichten bereitgestellt.

Elektronische Patientenakte und Videosprechstunde

Oben auf der Agenda für 2018 steht nach Angaben von Kriedel die Ausgestaltung und Entwicklung der elektronischen Patientenakte. Wichtig seien einheitliche Standards, damit die eAkten in den Praxen problemlos genutzt werden könnten. Einen Mehrwert für Ärzte und Patienten sieht Kriedel auch in der Videosprechstunde, die im vergangenen Jahr gestartet ist. Um das Angebot ausbauen zu können, müsse das Fernbehandlungsverbot abgeschafft werden, forderte er.

„Die KBV setzt sich dafür ein, dass nur digitale Anwendungen Einzug in die Praxen finden sollen, die die Ärzte entlasten und einen echten Mehrwert für die Patientenversorgung haben“, betonte das Vorstandsmitglied. Zugleich forderte er, dass die Kosten für die Digitalisierung nicht von den Ärzten und Psychotherapeuten getragen werden dürften. Dies gelte auch für teure Softwaremodule.

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