TI-Finanzierung: Erstattung der Kosten für Ermächtigte geregelt
04.04.2019 - Ermächtigte Ärzte und Einrichtungen erhalten in ausgewählten Fällen noch bis Ende 2020 die Anschluss- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur über die Kassenärztlichen Vereinigungen erstatten. Seit Jahresbeginn war die Finanzierung unklar.
Die KBV hat sich jetzt mit den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) auf eine Übergangslösung verständigt. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bis zum 31. Dezember 2020 die Auszahlung der Pauschalen für die Telematikinfrastruktur (TI) für ermächtige Ärzte und Einrichtungen übernehmen. Danach übernimmt die DKG diese Aufgabe.
Die Übergangslösung gilt ausschließlich für Ermächtigte, die mit ihrer Praxis oder Einrichtung bereits an die TI angeschlossen sind sowie für die, die noch im alten Jahr die TI-Technik bestellt haben und demnächst installiert bekommen.
Dazu wurde die TI-Finanzierungsvereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband rückwirkend zum 1. Januar 2019 angepasst. Dies wurde erforderlich, da die Finanzierungsvereinbarung zwischen Krankenkassen und DKG widersprüchliche Regelungen enthielt (die PraxisNachrichten berichteten).
Keine Verzichtserklärungen erforderlich
Durch die Anpassungen wurde jetzt auch klargestellt, dass die Erstattung der Kosten für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ausschließlich über die KVen läuft. Eine Abrechnung über die DKG ist nicht möglich. Andere ermächtigte Einrichtungen erhalten die Kostenerstattung immer über die Regelungen der DKG-TI-Finanzierungsvereinbarung, unabhängig davon, ob sie an die IT-Strukturen eines Krankenhauses angeschlossen sind.
Von daher entfällt die Vorgabe, dass MVZ und andere ermächtigte Einrichtungen unter Umständen eine Verzichtserklärung an die KVen oder die KBV hätten senden müssen. Die DKG wird ihre TI-Finanzierungsvereinbarung ebenfalls entsprechend anpassen.
Service: Serie rund um die TI
Die KBV hat eine Serie zur Telematikinfrastruktur gestartet: Darin erscheinen alle 14 Tage Service-Beiträge mit wichtigen Hinweisen und praktischen Tipps rund um Ausstattung, Finanzierung und Anwendung.
Teil 1 vom 14. März: Einstieg in die Telematikinfrastruktur - Was ist jetzt zu beachten?
Teil 2 vom 28. März: Kurz vor dem Ruhestand noch an die TI anbinden? Hinweise für Praxisabgeber
Teil 4 vom 25. April: Ohne TI-Anschluss drohen nicht nur finanzielle Sanktionen
Teil 5 vom 9. Mai: TI-Anschluss: Tipps rund um den Installationstermin
Teil 6 vom 23. Mai: TI-Finanzierung: So kommen die Pauschalen zustande
Teil 7 vom 6. Juni: Mobile Kartenterminals: Was passiert bei einem Arztwechsel?
Teil 8 vom 27. Juni: VSDM – Tipps und Hinweise zum Start des Online-Datenabgleichs
Teil 9 vom 11. Juli: Das VSDM ist nur der Einstieg - Weitere Anwendungen in der TI
Teil 10 vom 25. Juli: VSDM-Pflicht: Welche Ausnahmen gibt es für Praxen?
Teil 11 vom 8. August: Welche Daten über die Telematikinfrastruktur übertragen werden
Teil 13 vom 5. September: Telematikinfrastruktur: So werden Anschluss und Betrieb ab 2020 finanziert
Teil 14 vom 19. September: Telematikinfrastruktur: Wer informiert die Patienten?
Teil 17 vom 21. November: Software-Update des Konnektors: Was sollte die Praxis tun?
Teil 18 vom 5. Dezember: Wie sicher ist meine Praxis in der Telematikinfrastruktur?
Teil 19 vom 19. Dezember: Neue Anwendungen: Was sich 2020 in der TI ändert