TI-Anschluss: Tipps rund um den Installationstermin
09.05.2019 - Damit bei der Installation der Telematikinfrastruktur alles rund läuft, können Praxen einige Dinge vorbereiten. Zugangsdaten sollten bereitliegen und die Software auf dem neuesten Stand sein. Die KBV stellt eine praktische Checkliste zum TI-Anschluss für Ärzte und Psychotherapeuten bereit.
Für den Installationstermin sollten Praxen ausreichend Zeit einplanen und vorab mit ihrem Dienstleister alle Details besprechen.
Zum Beispiel sollten besondere IT-Anforderungen geklärt werden – etwa falls der Arzt weiterhin auch von zu Hause auf den Praxisrechner zugreifen oder Internet-Telefonie nutzen will. Danach richtet sich, wie der Konnektor in das Netzwerk der Praxis integriert wird (Stichwort: Reihen- oder Parallelschaltung) und welche Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich nötig sind.
Am Tag der Installation muss der Praxisausweis (SMC-B-Karte) freigeschaltet sein, den Praxen für die Anmeldung an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen. Das entsprechende Passwort sowie die Zugangsdaten für DSL-Router und Internetanbieter sowie die Administrationsberechtigung für das Praxisverwaltungssystem (PVS) und das Betriebssystem sollten bereitliegen.
Sicherheitsmaßnahmen
Zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Virenschutz und die Nutzung von sicheren Passwörtern sind auch nach dem Anschluss an die TI erforderlich. Die KBV rät deswegen, ein gesamthaftes Sicherheitskonzept für die Praxis zu haben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Installation in Reihen- oder Parallelbetrieb vorgenommen wird.
Auch für Haftungsfragen im Falle eines Datenschutzvorfalls ist es relevant, die gesamte Datensicherheit zu betrachten: Ärzte und Psychotherapeuten sind nicht für die Sicherheit in der TI und deren Technik verantwortlich, wohl aber für den sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten in ihrer Praxis.
Ansprechpersonen für technische Probleme
Wenn es Probleme mit der Technik gibt, stehen den Praxen verschiedene Ansprechpersonen zur Verfügung. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie die TI-Komponenten als Bundle von einem Anbieter bezogen und installiert bekommen haben oder, ob sie einzelne Komponenten gekauft und selbst installiert haben.
Sollte es zum Beispiel zu Problemen mit der Verbindung zur TI kommen oder etwa der Konnektor defekt sein, ist der TI-Dienstleister gefragt – hier gibt es in den meisten Fällen eine Service-Hotline. Hat die Praxis die Installation selbst durchgeführt, ist der Anbieter des VPN-Zugangsdienstes Ansprechpartner und für die defekten Komponenten die jeweilige Bezugsquelle.
Fehlermeldungen lassen sich nicht immer eindeutig zuordnen, sodass sich ein stufenweises Vorgehen zur Problemlösung anbietet. So kann zunächst auch der PVS-Hersteller gefragt sein.
Hinweise zum Praxisausweis
Den Praxisausweis benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B-Karte (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eins der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet.
Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Gerät neu eingeschaltet wird. Nur so kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.
Darüber hinaus erhält die Praxis mit dem Praxisausweis die Berechtigung, auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beziehungsweise eGK-Anwendungen zuzugreifen. Die Zugriffsrechte für Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich definiert.
Laufzeit beachten: Der Praxisausweis ist in der Regel ab Produktion fünf Jahre gültig. Ärzte und Psychotherapeuten sollten bei der Bestellung anfragen, ob sie einen Wunschtermin für die Auslieferung nennen können, um die Laufzeit optimal nutzen zu können. Einige Anbieter berücksichtigen dies in der Produktion.
Service: Serie rund um die TI
Die KBV hat eine Serie zur Telematikinfrastruktur gestartet: Darin erscheinen alle 14 Tage Service-Beiträge mit wichtigen Hinweisen und praktischen Tipps rund um Ausstattung, Finanzierung und Anwendung.
Teil 1 vom 14. März: Einstieg in die Telematikinfrastruktur - Was ist jetzt zu beachten?
Teil 2 vom 28. März: Kurz vor dem Ruhestand noch an die TI anbinden? Hinweise für Praxisabgeber
Teil 4 vom 25. April: Ohne TI-Anschluss drohen nicht nur finanzielle Sanktionen
Teil 5 vom 9. Mai: TI-Anschluss: Tipps rund um den Installationstermin
Teil 6 vom 23. Mai: TI-Finanzierung: So kommen die Pauschalen zustande
Teil 7 vom 6. Juni: Mobile Kartenterminals: Was passiert bei einem Arztwechsel?
Teil 8 vom 27. Juni: VSDM – Tipps und Hinweise zum Start des Online-Datenabgleichs
Teil 9 vom 11. Juli: Das VSDM ist nur der Einstieg - Weitere Anwendungen in der TI
Teil 10 vom 25. Juli: VSDM-Pflicht: Welche Ausnahmen gibt es für Praxen?
Teil 11 vom 8. August: Welche Daten über die Telematikinfrastruktur übertragen werden
Teil 13 vom 5. September: Telematikinfrastruktur: So werden Anschluss und Betrieb ab 2020 finanziert
Teil 14 vom 19. September: Telematikinfrastruktur: Wer informiert die Patienten?
Teil 17 vom 21. November: Software-Update des Konnektors: Was sollte die Praxis tun?
Teil 18 vom 5. Dezember: Wie sicher ist meine Praxis in der Telematikinfrastruktur?
Teil 19 vom 19. Dezember: Neue Anwendungen: Was sich 2020 in der TI ändert