Terminvermittlung: So werden die neuen Zuschläge abgerechnet
01.08.2019 - Zur Abrechnung der zeitgestaffelten Zuschläge für TSS-Patienten ab 1. September stehen jetzt die Gebührenordnungspositionen sowie weitere Details der Abrechnung fest. Die Softwarehäuser können mit der Aktualisierung der Praxisverwaltungssysteme beginnen, sodass das Sonderupdate rechtzeitig zur Verfügung steht.
Für die extrabudgetären Zuschläge auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale gibt es pro Arztgruppe jeweils eine neue Gebührenordnungsposition (GOP). Ärzte und Psychotherapeuten rechnen sie ab, wenn Patienten über die Terminservicestellen in die Praxis kommen. Die Höhe des Zuschlags – 50, 30 oder 20 Prozent – kennzeichnen sie je nach Länge der Wartezeit auf den Termin mit dem Buchstaben A, B, C oder D.
PVS übernimmt die Berechnung
Den Rest übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS). Es sortiert die GOP automatisch der richtigen altersgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale zu.
Kennzeichnung der Zuschläge
Den Buchstaben „B“ geben Ärzte an, wenn der Termin innerhalb von acht Tagen zustande kam. Sie erhalten dann einen Zuschlag von 50 Prozent. Mit „C“ wird die neue GOP bei einer Wartezeit von neun bis 14 Tagen (30 Prozent) gekennzeichnet, mit „D“ bei 15 bis 35 Tagen (20 Prozent).
Handelt es sich um einen „TSS-Akutfall“, setzen Praxen den Buchstaben „A“ zu (50 Prozent). Die Patienten bekommen in diesen Fällen innerhalb von 24 Stunden einen Termin beim Arzt; Voraussetzung ist, dass am Telefon der 116117 eine medizinische Ersteinschätzung erfolgt ist.
A, B, C oder D? – TSS informiert Praxen
Damit Praxen den Zuschlag korrekt abrechnen können, teilen die Terminservicestellen ihnen ab 1. September den Tag mit, an dem sich der Patient an die TSS gewandt hat. So wissen sie, wie schnell der Termin vermittelt wurde und mit welchem Buchstaben sie die neue Zuschlags-GOP kennzeichnen müssen.
Beschluss im August
Der offizielle Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufnahme der GOP in den EBM erfolgt im August. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich bereits im Vorfeld auf die Systematik und die konkreten Ziffern verständigt. So haben die PVS-Hersteller Zeit, die Vorgaben über ein Sonderupdate bis zum 1. September umzusetzen.
Mit dem Beschluss im August sollen zudem weitere noch offene Details zur Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes geklärt werden.
Übersicht: Abrechnung der Zuschläge für TSS-Fälle
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In jedes der EBM-Kapitel 3 bis 27 (ohne Kapitel 12 Labormedizin und 19 Pathologie) und in den EBM-Abschnitt 30.7 (Schmerztherapie) wurde jeweils eine neue GOP als „Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung“ aufgenommen.
Fachgruppe GOP „Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung“* Hausärzte 03010 Kinder- und Jugendmediziner 04010 Anästhesiologie 05228 Augenheilkunde 06228 Chirurgie 07228 Gynäkologie 08228 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 09228 Dermatologie 10228 Humangenetik 11228 Innere Medizin ohne Schwerpunkt (SP) 13228 SP Angiologie 13298 SP Endokrinologie 13348 SP Gastroenterologie 13398 SP Hämatologie/Onkologie 13498 SP Kardiologie 13548 SP Nephrologie 13598 SP Pneumologie 13648 SP Rheumatologie 13698 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 14218 Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 15228 Neurologie 16228 Nuklearmedizin 17228 Orthopädie 18228 Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 20228 Psychiatrie und Psychotherapie 21236 Nervenheilkunde und Neurologie und Psychiatrie 21237 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 22228 Ärztliche und psychologische Psychotherapie 23228 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie 23229 Radiologie 24228 Strahlentherapie bei gutartiger Erkrankung 25228 bei bösartiger Erkrankung 25229 nach strahlentherapeutischer Behandlung 25230 Urologie 26228 Physikalische und Rehabilitative Medizin 27228 Schmerztherapie 30705 *Es werden im EBM für die GOP keine Punkte oder Euro-Beträge ausgewiesen. Der Grund ist, dass die jeweilige altersgruppenspezifische Grund-, Versicherten- oder Konsiliarpauschale, auf die der Zuschlag von 50, 30 oder 20 Prozent gezahlt wird, unterschiedlich hoch ist.
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Die Gebührenordnungsposition für den Zuschlag kennzeichnen Ärzte und Psychotherapeuten zusätzlich mit den Buchstaben A, B, C oder D – je nach Zeit, die zwischen dem Anruf des Versicherten bei der Terminservicestelle (TSS) und dem Behandlungstermin liegt.
Damit Praxen wissen, welchen Zuschlag sie ansetzen können, teilt ihnen die TSS per E-Mail oder Fax den Tag mit, an dem sich der Versicherte wegen des Termins an die TSS gewandt hat – ab diesem Datum wird gezählt.
Beispiel: Eine Patientin ruft am 2. September in der TSS an und erhält für den 9. September einen Termin beim Orthopäden. Es sind genau acht Tage, die Praxis erhält den 50-prozentigen Zuschlag. Das Wochenende wird hierbei mitgezählt.
Buchstabe Zeitraum ab Kontaktaufnahme des Versicherten bei der TSS bis zum Behandlungstag
Zuschlag auf die jeweilige altersgruppenspezifische Versicherten-, Grund- bzw. Konsiliarpauschale A TSS-Akutfall* spätestens Folgetag 50 Prozent B TSS-Terminfall 1. bis 8. Tag 50 Prozent C TSS-Terminfall 9. bis 14. Tag 30 Prozent D TSS-Terminfall 15. bis 35. Tag 20 Prozent *Der TSS-Akutfall setzt voraus, dass am Telefon der 116117 eine medizinische Ersteinschätzung der Dringlichkeit der Behandlung erfolgt ist.