Welche Daten über die Telematikinfrastruktur übertragen werden
08.08.2019 - Die Telematikinfrastruktur wirft weiterhin Fragen danach auf, welche Daten dort gesammelt und übertragen werden. Häufig wird die Sorge geäußert, dass die Krankenkassen über die TI auf die Praxisrechner und die Patientenakten zugreifen könnten.
Dabei spielen der Datenschutz und die Datensicherheit in der Telematikinfrastruktur (TI) eine besondere Rolle – schließlich geht es um besonders schützenswerte Informationen. Bei der Entwicklung der TI haben sich sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aktiv eingebracht. Das BSI muss die einzelnen Komponenten der TI sogar in einem aufwendigen Verfahren zertifizieren.
Daten werden anonymisiert
Aktuell ist mit der TI erst eine Anwendung möglich: das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Dabei fragt der Konnektor bei einem speziellen Server der Krankenkassen nach, ob für einen Versicherten geänderte oder neue Daten zur Verfügung stehen. Ist das der Fall, wird ein besonders geschützter Tunnel zwischen dem Server der Krankenkasse und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hergestellt, um die Daten auf der Karte zu aktualisieren. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) der Praxis liest anschließend die aktualisierte Karte ein.
Es werden bei dieser Anfrage niemals Versichertendaten von der Praxis an die Krankenkasse übertragen. Beim VSDM kann die Krankenkasse nicht erkennen, von welchem Arzt oder Psychotherapeuten die Anfrage kommt. Die Krankenkassen können so nicht nachvollziehen, welcher Versicherte gerade bei welchem Arzt oder Psychotherapeuten behandelt wird.
Arzt oder Psychotherapeut wählen Daten gezielt aus
Bei den weiteren, auch medizinischen Anwendungen wie dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) muss der Arzt bewusst aktiv werden: Er wählt Daten aus dem PVS aus und überträgt sie in den entsprechenden Datensatz.
Beim NFDM sind das Informationen zu notfallrelevanten Diagnosen und Medikationen, beim eMP Angaben zur Dauermedikation. Der Datensatz wird dann auf der eGK gespeichert. Voraussetzung ist bei all diesen Anwendungen die Zustimmung des Patienten.
Ähnlich ist das Verfahren auch bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Wenn der Patient es will, laden Arzt oder Psychotherapeut Kopien ausgewählter Daten aus ihrem PVS in die ePA hoch. Die Primärdokumentation bleibt davon vollkommen unberührt.
Auch hier stoßen Arzt oder Psychotherapeut – in Abstimmung mit dem Patienten – diesen Prozess bewusst selbst an; Daten werden niemals automatisch ohne ihr Wissen übertragen. Weder die Betreiber der Patientenakten noch die Krankenkassen können dabei auf das PVS der Praxis zugreifen.
Service: Serie rund um die TI
Die KBV hat eine Serie zur Telematikinfrastruktur gestartet: Darin erscheinen alle 14 Tage Service-Beiträge mit wichtigen Hinweisen und praktischen Tipps rund um Ausstattung, Finanzierung und Anwendung.
Teil 1 vom 14. März: Einstieg in die Telematikinfrastruktur - Was ist jetzt zu beachten?
Teil 2 vom 28. März: Kurz vor dem Ruhestand noch an die TI anbinden? Hinweise für Praxisabgeber
Teil 4 vom 25. April: Ohne TI-Anschluss drohen nicht nur finanzielle Sanktionen
Teil 5 vom 9. Mai: TI-Anschluss: Tipps rund um den Installationstermin
Teil 6 vom 23. Mai: TI-Finanzierung: So kommen die Pauschalen zustande
Teil 7 vom 6. Juni: Mobile Kartenterminals: Was passiert bei einem Arztwechsel?
Teil 8 vom 27. Juni: VSDM – Tipps und Hinweise zum Start des Online-Datenabgleichs
Teil 9 vom 11. Juli: Das VSDM ist nur der Einstieg - Weitere Anwendungen in der TI
Teil 10 vom 25. Juli: VSDM-Pflicht: Welche Ausnahmen gibt es für Praxen?
Teil 11 vom 8. August: Welche Daten über die Telematikinfrastruktur übertragen werden
Teil 13 vom 5. September: Telematikinfrastruktur: So werden Anschluss und Betrieb ab 2020 finanziert
Teil 14 vom 19. September: Telematikinfrastruktur: Wer informiert die Patienten?
Teil 17 vom 21. November: Software-Update des Konnektors: Was sollte die Praxis tun?
Teil 18 vom 5. Dezember: Wie sicher ist meine Praxis in der Telematikinfrastruktur?
Teil 19 vom 19. Dezember: Neue Anwendungen: Was sich 2020 in der TI ändert