Kriedel: Kein Papierausdruck bei elektronischer AU-Bescheinigung
17.10.2019 - Krankenkassen müssen Arbeitgebern die AU-Bescheinigung eines Versicherten ab 2021 digital bereitstellen. Dennoch sollen Ärzte ihren Patienten weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber mitgeben. „Diese Doppelstruktur führt zu unnötiger Bürokratie und muss weg“, forderte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel anlässlich der ersten Lesung des dritten Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundestag.
„Wenn die geplanten Regelungen tatsächlich so in die ambulante Versorgung gelangen, hat das Gesetz seinen Namen nicht verdient,“ sagte Kriedel den PraxisNachrichten. Entweder werde die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit (AU) elektronisch oder auf Papier ausgestellt. Beides verursache lediglich mehr Arbeit, aber bringe keinerlei zusätzlichen Nutzen.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet Vertragsärzte ab 2021, die AU-Bescheinigung digital an die Krankenkassen zu schicken. Das dritte Bürokratieentlastungsgesetz sieht nun vor, dass die Arbeitgeber die Bescheinigungen dann auch digital bei den Krankenkassen abrufen. Gleichzeitig sollen Ärzte den Patienten aber eine papiergebundene AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausstellen und mitgeben.
„Für Vertragsarztpraxen bedeutet dies, dass sie eine doppelte Infrastruktur vorhalten müssen sowie doppelte Arbeitsprozesse haben – das kritisieren wir scharf und fordern Nachbesserungen“, betonte Kriedel.
Rechtssichere digitale Signatur ist möglich – und ausreichend
Anders als in der Begründung des Gesetzentwurfs dargestellt, sei bereits jetzt eine rechtsverbindliche digitale Signatur möglich, weist die KBV in ihrer Stellungnahme hin. Damit könne die digitale Übermittlung der AU-Bescheinigung an die Krankenkasse und den Arbeitgeber rechtsgültig erfolgen.
Das Ausstellen einer weiteren Bescheinigung – auf Papier mit Arztstempel und Unterschrift – sei daher nicht erforderlich, auch nicht bei Störfällen wie einer fehlgeschlagenen elektronischen Übermittlung.
Durch die Dokumentation des Arztes und die Archivierung im Praxisverwaltungssystem könne bei Bedarf zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass eine AU-Bescheinigung ausgestellt wurde, heißt es in der Stellungnahme weiter.
eAU: Überblick der gesetzlichen Vorgaben
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Zeitplan: Gesetz ist am 11. Mai 2019 in Kraft getreten
Umsetzungsfrist: 1. Januar 2021
Ärzte sind ab 2021 verpflichtet, AU-Bescheinigungen ihrer Patienten direkt und digital an die Krankenkasse des Patienten zu übermitteln. Ebenso müssen die Daten (digital oder als Papierbescheinigung) auch dem Patienten zur Verfügung gestellt werden.
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Zeitplan: Kabinettsentwurf am 10. Juli beschlossen
Das DVG enthält Regelungen, die die qualifizierte elektronische Signatur betreffen, die somit auch die eAU tangieren. Aus Sicht der KBV ist die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) durch die daran angelegten hohen Anforderungen sehr aufwendig und zeitintensiv. Die KBV hat in ihrer Stellungnahme daher den Gesetzgeber darum gebeten, auf die aufwendige und zeitintensive QES zu verzichten.
Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf
Kabinettsentwurf und Infos des Bundesgesundheitsministeriums
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Zeitplan: Regierungsentwurf liegt vor
Umsetzungsfrist (geplant): 1. Januar 2021
Das BEG III sieht vor, dass gesetzlich Versicherte nicht mehr verpflichtet sind, ihrem Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung vorzulegen, da die entsprechenden Daten den Arbeitgebern durch die Krankenkassen auf elektronischem Wege bereitgestellt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz jedoch auch eine verpflichtende vom Arzt unterschriebene Papierbescheinigung für den Arbeitgeber vor, die aus Sicht der KBV dann nicht mehr erforderlich ist.
Stellungnahme der KBV zum Regierungsentwurf
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie