Dialyse: Neue Vorgaben zur Qualitätssicherung ab 2020 - Praxisinfo für Ärzte
14.11.2019 - Für die Nierenersatztherapie – Dialyse und Nierentransplantationen – gelten ab 1. Januar 2020 im ambulanten und stationären Sektor neue Vorgaben zur Qualitätssicherung. Was sich im Detail für die Ärzte ändert, die Dialysen zur Behandlung eines chronischen Nierenversagens durchführen, fasst eine Praxisinformation der KBV zusammen.
QS-Richtlinie Dialyse wird abgelöst
Bisher erfolgte die Qualitätssicherung in der Dialyse für den ambulanten Bereich nach den Vorgaben der Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse. Ab 2020 gibt es nun das neue QS-Verfahren „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen“ – kurz QS NET –, das die bislang gültige QS-Richtlinie Dialyse ablöst. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juni 2019 gefasst.
Das neue QS-Verfahren betrifft in der vertragsärztlichen Versorgung alle Ärzte, die Dialysen zur Behandlung des chronischen Nierenversagens durchführen.
Neue Qualitätsindikatoren
Zum Start des Verfahrens 2020 wird es 15 Qualitätsindikatoren für die Dialyse geben. Zukünftig sollen diese Indikatoren nicht nur auf Basis von Falldokumentationen vor Ort in der Praxis, sondern auch mit Sozialdaten der Krankenkassen erhoben werden. Ab 2022 werden voraussichtlich auch Patientenbefragungen durchgeführt, deren Ergebnisse dann in die Indikatoren mit einfließen.
Elektronische Dokumentation mit neuer Software
Die Dokumentation erfolgt weiterhin im Praxisverwaltungssystem (PVS). Datenannahmestelle ist wie bisher zumeist die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung.
Eine Zertifizierung von Software zur QS-Dokumentation durch die KBV wird es bei dem Verfahren QS NET – anders als bei der QS-Richtlinie Dialyse – jedoch nicht geben. Denn die Vorgaben für die Softwareanforderungen erstellt das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).
Ärzte sollten sich rechtzeitig an ihren Softwareanbieter wenden und klären, wann die Dokumentationssoftware zur Verfügung steht.
Praxisinformation stellt Details vor
In der Praxisinformation erfahren Ärzte Details zu den Zielen des neuen QS-Verfahrens, zu Qualitätsindikatoren, zur Dokumentation, Auswertung und Berichterstattung sowie zur Beteiligung an Fachkommissionen. Darüber hinaus sind Hinweise zu den Übergangsregelungen aufgeführt. Zudem gibt es in den ersten zwei Erfassungsjahren 2020 und 2021 keine Vergütungsabschläge für fehlende oder unvollständige Dokumentation.
Das neue Verfahren gehört zur Rahmenrichtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung des G-BA. Mit dieser Richtlinie werden nach und nach Verfahren zur stationären, ambulanten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung eingeführt.
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Auch werden Patienten im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Der Gesetzgeber hat deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss – das oberste Beschlussgremium von Ärzten und Krankenkassen – verpflichtet, Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Die Qualitätssicherung betrifft sowohl Leistungen, die in Praxen und Krankenhäusern angeboten werden, als auch sektorenübergreifende Behandlungsabläufe. Ziel ist eine gleich hohe Qualität in beiden Bereichen.
Inzwischen gibt es nunmehr vier sektorenübergreifende Verfahren: zur perkutanen Koronarintervention und Koronarangiographie, zu postoperativen Wundinfektionen, zur Cholezystektomie und zur Nierenersatztherapie. Weitere Verfahren werden folgen.