Hinweise zur Kodierung von COVID-19
12.03.2020 - Im Zusammenhang mit COVID-19 kodieren Ärzte die jeweiligen Erkrankungen oder Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.1 an. Angaben zur Diagnosesicherheit erfolgen über das Zusatzkennzeichen „V“ für Verdacht oder „G“ für gesichert. Die KBV hat entsprechende Beispiele für die Praxis zusammengestellt.
Bei Patienten mit einer akuten Erkältung beispielsweise, bei denen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht, verschlüsseln Ärzte sowohl die Erkältungskrankheit als auch COVID-19. Da es sich um einen Verdacht handelt, wird beim Kode U07.1 das Zusatzkennzeichen „V“ zugesetzt.
Krank und Kontakt zu COVID-19-Patient
Für Patienten, die Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19-Fall oder einem COVID-19-Verdachtsfall hatten, wird zusätzlich die Kontaktsituation mit dem Kode Z20.8 verschlüsselt.
Wird der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus labordiagnostisch bestätigt, ändert sich das Zusatzkennzeichen für den Kode U07.1: Statt „V“ wird „G“ für gesichert zugesetzt.
Empfehlungen zur Kodierung mit Beispielen hat die KBV in einem praktischen Infoblatt auf einer Seite für Praxen zusammengestellt (siehe „Mehr zum Thema“).
COVID-19: Beispiele zum Kodieren
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Sie verschlüsseln die Erkrankung beziehungsweise Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.1 G an.
Beispiel: Ein Patient klagt über Fieber, Husten und allgemeines Krankheitsgefühl. Aus der Anamnese geht hervor, dass er innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einer Person mit bestätigter COVID-19-Erkrankung hatte. Eine labordiagnostische Untersuchung hat den Nachweis des Virus ergeben.
Diagnosen
J06.9 G Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen Hinweis: Die zusätzliche epidemiologische Bestätigung durch Kontakt mit einem COVID-19-Erkrankten ist für die Kodierung nicht relevant.
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Sie prüfen, ob ein epidemischer Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung nach den Kriterien des RKI vorliegt und gehen dann wie folgt vor:
1. Epidemiologische Bestätigung einer Erkrankung liegt vor
Sie verschlüsseln die Erkrankung beziehungsweise Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.2 G an.
Beispiel: Bei einem Patienten besteht klinisch und röntgenologisch eine Pneumonie. In seiner Pflegeinrichtung kam es innerhalb der letzten 14 Tage gehäuft zum Auftreten von Lungenentzündungen, wobei ein epidemischer Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung wahrscheinlich ist. Der SARS-CoV-2-Labortest fällt negativ aus.
Diagnosen
J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren U07.2 G COVID-19, Virus nicht nachgewiesen Bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 (der Labortest wird wiederholt und fällt positiv aus) verwenden Sie den Kode U07.1 G:
J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen
2. Epidemiologische Bestätigung einer Erkrankung liegt nicht vor
Sie verschlüsseln ausschließlich die Erkrankung beziehungsweise die Symptome.
Beispiel: Ein Patient klagt über Fieber, Husten und allgemeines Krankheitsgefühl. Es finden sich keine Nachweise eines epidemiologischen Zusammenhanges mit einer COVID-19-Erkrankung. Ein Labortest wird nicht veranlasst.
Diagnose
J06.9 G Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet Hinweis: Auch bei einer mittels negativem Labortest ausgeschlossenen COVID-19-Erkrankung ändert sich die Kodierung hier nicht. Weder der Kode U07.1 noch U07.2 sind anzugeben, da die Kriterien des RKI nicht vorliegen.