Neben RT-PCR jetzt weitere Test-Verfahren möglich
07.05.2020 - Zur Testung auf das Coronavirus sind seit 1. Mai neben der RT-PCR auch andere Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren abrechnungsfähig. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen.
Darüber hinaus gibt es eine Anpassung bei der Frist für die Befundübermittlung des beta-Coronavirus SARS-CoV-2 Tests: Die Vorgabe, dass der Befund innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden muss, wird rückwirkend zum 1. Februar als Soll-Regelung ausgestaltet.
Hintergrund ist, dass Lieferengpässe Verzögerungen bei den Untersuchungsabläufen infolge fehlender Reagenzien und Verbrauchsmaterialien verursacht haben. Die Maßgabe soll bei gesicherter Versorgungslage wiederaufgenommen werden.