Onkologie-Vereinbarung: Fortbildungsanforderungen für das Jahr 2020 reduziert
18.09.2020 - Ärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen, müssen aufgrund der Coronavirus-Pandemie für das Jahr 2020 weniger Fortbildungen nachweisen. Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband auf eine entsprechende Sonderregelung verständigt.
Um die Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung aufrechtzuerhalten, müssen Ärzte bestimmte Nachweise jahresbezogen bis zum 31. März des Folgejahres bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einreichen.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der damit einhergehenden Absage oder Verschiebung von zahlreichen Kongressen und Fortbildungen sind für viele Ärzte die geforderten Nachweise derzeit nur schwer zu erreichen. KBV und GKV-Spitzenverband haben daher eine Sonderregelung für das Kalenderjahr 2020 vereinbart.
Angepasste Fortbildungsanforderungen für das Jahr 2020
So müssen Ärzte für das Jahr 2020 anstatt 50 nur 30 CME-Punkte nachweisen. Außerdem reicht es aus, wenn Ärzte an einer industrieneutralen, durch die Ärztekammer zertifizierten Pharmakotherapieberatung oder an einer von den Krankenkassen angebotenen Online-Pharmakotherapieberatung teilnehmen. Eigentlich sieht die Onkologie-Vereinbarung die Teilnahme an mindestens zwei solcher Beratungen vor.
Die Details der Sonderregelung sind in einer neuen Nummer 7 im Paragrafen 7 der Onkologie-Vereinbarung geregelt (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte). Das Beschlussverfahren wurde eingeleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen. Im Anschluss wird die KBV die aktualisierte Fassung der Onkologie-Vereinbarung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Unveränderte Regelungen
Die Sonderreglung betrifft nicht die nachzuweisenden Mindestpatientenzahlen, die Fortbildung des Personals und die stichprobenweise Überprüfung der einheitlichen Dokumentation.