Anhang 2 des EBM wird zum 1. Januar aktualisiert
10.12.2020 - Der Anhang 2 des EBM wird zum 1. Januar an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels angepasst. In den vergangenen Jahren erfolgte die Anpassung immer erst zum zweiten Quartal.
Der frühere Beginn geht auf eine neue gesetzliche Regelung zurück, die mit dem MDK-Reformgesetz in das SGB V aufgenommen wurde.
Demnach ist der Anhang 2 ab dem kommenden Jahr jeweils zum 1. Januar anzupassen.
Die Anpassungen beruhen auf der jährlichen Aktualisierung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Der Bewertungsausschuss nimmt neue Kodes des aktuellen OPS in den Anhang 2 auf und streicht ungültige (beendete) Kodes.
OPS – Der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) ist die amtliche Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allgemein medizinischen Maßnahmen im stationären Bereich und beim ambulanten Operieren.