PraxisInfo zum Kodieren von SARS-CoV-2 aktualisiert
18.12.2020 - Die KBV bietet eine aktualisierte Praxisinformation zum Kodieren von SARS-CoV-2. In dem Dokument wird praxisnah erläutert, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind.
Die aktualisierte PraxisInfo enthält die neuen Kodes, die die Weltgesundheitsorganisation für Post-COVID-19-Zustände festgelegt hatte (die PraxisNachrichten berichteten). Sie stehen ab 1. Januar 2021 im Praxisverwaltungssystem zur Verfügung.
Ebenso sind die Änderungen der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 30. November berücksichtigt worden.
Auf einen Blick: Übersicht häufiger Kodes im Zusammenhang mit SARS-CoV-2
Kode Erläuterung U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen U07.2 G COVID-19, Virus nicht nachgewiesen U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 Z20.8 G Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten Z22.8 G Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten J06.9 G Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet R43.8 G Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren U08.9 G COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet U09.9 G Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet U10.9 G Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet Neu ab 1. April 2021 U11.9 G Notwendigkeit der Impfung gegen COVID‐19, nicht näher bezeichnet U12.9 Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID‐19‐Impfstoffen, nicht näher bezeichnet