Coronavirus-Schutzimpfung: Zwei neue Kodes ab April
19.03.2021 - Die Weltgesundheitsorganisation hat zwei neue Kodes im Zusammenhang mit der Coronavirus-Schutzimpfung eingeführt.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat nach diesen Vorgaben die ICD-10-GM angepasst und folgende Schlüsselnummern belegt: U11.9 für eine Impfung gegen COVID‐19 und U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Corona-Schutzimpfung.
Neue Kodes ab April im PVS
Die neuen Kodes sollen ab 1. April im Praxisverwaltungssystem (PVS) zur Verfügung stehen und sind nach Paragraf 295 SGB V in der vertragsärztlichen Versorgung anzuwenden. Bis dahin können Ärzte den Kode Z25.8 (Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Viruskrankheiten) angeben.
Die KBV bietet eine aktualisierte Praxisinformation zum Kodieren von SARS-CoV-2 (siehe „Mehr zum Thema“). In dem Dokument wird praxisnah erläutert, wann welcher Schlüssel der richtige ist und welche Kodes in welchen Fällen zusätzlich anzugeben sind.
Auf einen Blick: Übersicht häufiger Kodes im Zusammenhang mit SARS-CoV-2
Kode Erläuterung U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen U07.2 G COVID-19, Virus nicht nachgewiesen U99.0 G Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 Z20.8 G Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten Z22.8 G Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten J06.9 G Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet R43.8 G Sonstige und nicht näher bezeichnete Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren U08.9 G COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet U09.9 G Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet U10.9 G Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet Neu ab 1. April 2021 U11.9 G Notwendigkeit der Impfung gegen COVID‐19, nicht näher bezeichnet U12.9 Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID‐19‐Impfstoffen, nicht näher bezeichnet