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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Keine Entlastungen für Ärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung? GKV-Spitzenverband kündigt Rahmenvorgaben

26.03.2021 - Der GKV-Spitzenverband hat die vor knapp einem Jahr mit der KBV vereinbarten Erleichterungen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung einseitig aufgekündigt. Die Kündigung der Rahmenvorgaben Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen ist gestern eingegangen, wie der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister, sagte.

Die KBV und der GKV-Spitzenverband hatte sich im Mai vorigen Jahres darauf verständigt, das Regressrisiko für die niedergelassenen Ärzte deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen. 

„Diese so wichtige Unterstützung für die Hausärzte und Fachärzte hat der GKV-Spitzenverband nun Knall auf Fall einseitig aufgekündigt, nachdem regional schon einige Krankenkassenverbände die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen blockiert hatten“, kritisierte Hofmeister am Freitag auf der KBV-Vertreterversammlung.

„Anstatt zu helfen, fällt er uns in den Rücken. Dieses Verhalten deckt sich leider mit dem jüngsten Auftreten des GKV-Spitzenverbands im Erweiterten Bewertungsausschuss“, ergänzte Dr. Andreas Gassen, KBV-Vorstandsvorsitzender. Im Erweiterten Bewertungsausschuss Mitte März war es erneut um die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen gegangen, die die Krankenkassen seit Jahren blockieren und wo es erneut keinen Beschluss gab (die PraxisNachrichten berichteten)

Das sehen die Rahmenvorgaben vor

Die Aktualisierung der Rahmenvorgaben war insbesondere aufgrund des 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes notwendig geworden. Denn das Gesetz sieht unter anderem vor, dass bei Regressen für verordnete Leistungen nicht mehr die gesamten Kosten der als unwirtschaftlich erachteten Leistung erstattet werden müssen, sondern nur noch der Differenzbetrag zwischen unwirtschaftlicher und wirtschaftlicher Leistung. 

Die Vertragsparteien hatten sich in den Rahmenvorgaben darauf verständigt, dass dies bei fast allen Leistungen gilt. „Wichtig war für uns Ärzte, dass diese Differenzberechnung auch bei allen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen aufgrund von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfolgt“, erläuterte Hofmeister. Dazu zählten bei Arzneimitteln unter anderem Prüfanträge wegen eines Off-Label-Use.

Durch die Verkürzung der Frist für Wirtschaftlichkeitsprüfungen von vier auf zwei Jahre sollten die Ärzte außerdem mehr Planungssicherheit bekommen. 

Kein Verlass auf Beschlüsse 

„Wir erleben jetzt, dass auf gemeinsame Beschlüsse mit dem GKV-Spitzenverband kein Verlass mehr ist“, fuhr Hofmeister fort und sagte: „Offenbar ist das Gängelungsinstrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung den Kassen so nicht mehr scharf genug, um die Ärztinnen und Ärzte richtig drangsalieren zu können.“.

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