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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Qualität fördern – nicht die Bürokratie

Qualität fördern und nicht Bürokratie - Videoserie zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

12.05.2021 - Um Verbesserungspotenziale bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung aufzuzeigen, hat die KBV Videointerviews mit Niedergelassenen geführt. Im ersten Video berichtet eine Gefäßchirurgin von ihren Erfahrungen in der Praxis.

Für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (sQS) gibt es seit 2010 eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; erste Verfahren sind seitdem gestartet. „Die grundlegende Idee dahinter war und ist durchaus nachvollziehbar, da immer mehr medizinische Leistungen heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt werden“, betont KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.

Kriedel fordert Neuausrichtung der sQS

„Entstanden ist leider ein hochkomplexes System, welches für alle Beteiligten mit enormem bürokratischen Aufwand verbunden ist. Außerdem liegen bislang weder belastbare Ergebnisse noch Evaluationen im Sinne einer Bewertung von Aufwand und Nutzen für Patientinnen und Patienten vor“, kritisiert Kriedel und fügt hinzu: „Wir brauchen daher eine Neuausrichtung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.“ Schließlich gehe es um die Förderung der Qualität und nicht der Bürokratie.

Erfahrungsberichte und Erwartungen der Niedergelassenen

Die insgesamt sechs Filme, die die KBV in den nächsten Wochen nacheinander auf ihrer sQS-Themenseite veröffentlichen wird, stellen den Alltag und die Erfahrungen von verschiedenen Fachärztinnen und Fachärzten mit der derzeitigen sektorenübergreifenden Qualitätssicherung in den Praxen dar und liefern Anregungen für Verbesserungen.

Im ersten Video berichtet Dr. Kerstin Schick, niedergelassene Gefäßchirurgin, von ihren Erfahrungen mit dem QS-Verfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ und dem hohen Dokumentationsaufwand für die Praxis. Das zweite Video zum sQS-Verfahren Nierenersatztherapie wird in Kürze veröffentlicht.

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor durchgeführt. Auch werden Patienten im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Der Gesetzgeber hat deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln. Seit 2010 gibt es eine entsprechende Richtlinie des G-BA.

Aktuell ist dies die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL), die 2019 die bis dahin geltende Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) als Rechtsgrundlage für die sQS-Verfahren abgelöst hat.

Die Qualitätssicherung betrifft sowohl Leistungen, die in Praxen und Krankenhäusern angeboten werden, als auch sektorenübergreifende Behandlungsabläufe. Ziel ist eine gleich hohe Qualität in beiden Bereichen.

Sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren

Bislang liegen drei sektorenübergreifende QS-Verfahren mit vertragsärztlicher Beteiligung vor:

  • Verfahren 1 „Perkutane Koronarinterventionen (QS PCI) und Koronarangiographie“,
  • Verfahren 2 „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)“ und
  • Verfahren 4 „Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET)“.

Die weiteren QS-Verfahren der DeQS-RL betreffen in erster Linie die Krankenhäuser. Teilweise werden über diese Verfahren belegärztliche Leistungen miterfasst – beispielsweise im Verfahren 3 „Gallenblasenoperationen/Choleszystektomie(QS CHE)“.

Qualitätssicherung im ambulanten Bereich stabil auf hohem Niveau

Der Großteil der Leistungen, die ambulant durchgeführt werden, unterliegt bereits einer zusätzlichen Qualitätssicherung.

Für rund 50 Leistungsbereiche – von der Arthroskopie über onkologische Versorgung, Schmerztherapie, Ultraschall- und Röntgenuntersuchungen bis hin zu Zytologie – gibt es spezielle normative Vorgaben. Hinzu kommen die strukturierten Disease-Management-Programme für chronische Erkrankungen.

Dass die Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung weiter stabil auf hohem Niveau läuft, zeigt auch der kürzlich erschienene Qualitätsbericht der KBV.

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