Politik hebt ab 7. Juni Priorisierung auf und bezieht Betriebsärzte in die Impfkampagne ein
18.05.2021 - Die Priorisierung für COVID-19-Impfungen in Arztpraxen wird zum 7. Juni bundesweit aufgehoben. Dann sollen zudem Betriebs- und Privatärzte routinemäßig in die Impfkampagne einbezogen werden.
Das Ende der Priorisierung mache die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen leichter, erklärte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Er betonte aber auch, dass ausreichend Impfstoff die Grundvoraussetzung sei. Die KBV gehe davon aus, dass der 7. Juni deshalb gewählt worden sei, da dann wohl mit deutlich steigenden Liefermengen zu rechnen sein dürfte.
Einzelheiten zum GMK-Beschluss
Laut gestrigem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) können die Bundesländer je nach Impffortschritt auch schon vor dem 7. Juni die Priorisierung in Arztpraxen aufheben. Zugleich wiesen die Minister darauf hin, dass aufgrund der aktuell erwarteten Liefermengen für Impfstoffe nicht gleich alle Impfwilligen in Deutschland bereits im Juni geimpft werden könnten. Die Impfkampagne werde wie angekündigt bis zum Ende des Sommers fortgesetzt werden müssen.
Auch wenn die Priorisierung aufgehoben werde, obliege es den Ländern, Kommunen und Ärzten in Praxen und Betrieben, vorrangige Impfangebote zu ermöglichen, heißt es in dem Beschluss weiter. Konkret gehe es hierbei um noch nicht geimpfte Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 bis 3.
Abfrage bei freiberuflichen Betriebsärzten für die Teilnahme an der Impfkampagne
Es ist geplant, dass die Betriebsärzte ab 7. Juni in die Impfkampagne einbezogen werden. Die Belieferung der Betriebsärzte mit Impfstoffen soll dem Beschluss zufolge ebenfalls über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel erfolgen. Die GMK teilte mit, dass anfangs geringere Mengen an Impfdosen für die betriebsärztlichen Impfungen zur Verfügung stünden, die Menge aber schrittweise steigen werde.
Die entsprechenden Vorbereitungen befinden sich zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und den Verbänden der Betriebsärzte in der finalen Abstimmung. Die Coronavirus-Impfverordnung soll in Kürze angepasst werden.
Die BDA führt aktuell eine Abfrage bei betriebsärztlichen Dienstleistern und freiberuflichen Betriebsärzten durch, um die Impfkapazitäten zu erfassen und eine ausreichende Belieferung mit Impfstoffen sicherzustellen. Auch Vertragsärzte, die als Betriebsärzte arbeiten, müssen sich bei der BDA melden und an der Abfrage teilnehmen, sofern sie als Betriebsarzt an der Impfkampagne teilnehmen möchten.
Interessenten gelangen hier zur Abfrage.