So funktioniert das NFDM
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Der Notfalldatensatz – lebenswichtige Angaben sofort zur Hand
20.05.2021 - Das Notfalldatenmanagement ist eine der ersten medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur. Ärzte können damit notfallrelevante Informationen direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern. So stehen sie anderen Ärzten in einem medizinischen Notfall schnell zur Verfügung. Im zweiten Teil der Serie TI-Anwendungen stellen die PraxisNachrichten Näheres vor.
Der Notfalldatensatz kann beispielsweise Informationen zu relevanten Diagnosen, zur Medikation oder zu Allergien und Arzneimittel-Unverträglichkeiten enthalten. Damit sind die Daten auch in gewöhnlichen Behandlungssituationen von Bedeutung, als Unterstützung bei der Anamnese. Hier müssen Patienten – anders als in Notfallsituationen – dem Lesen der Daten erst zustimmen.
Technik ist verfügbar
Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) – so der Name der Anwendung – können Ärzte einen solchen Notfalldatensatz elektronisch anlegen, lesen und aktualisieren. Sie benötigen dafür einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit einem E-Health-Konnektor, der seit Sommer 2020 verfügbar ist, und einem entsprechenden Modul des Praxisverwaltungssystems.
Zusätzlich ist ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation notwendig, um den Datensatz elektronisch signieren zu können. Praxen erhalten eine Erstattung für die Technikkosten.
Anspruch bei notfallrelevanten Erkrankungen
Das NFDM ist für Patienten freiwillig. Anspruch auf einen Notfalldatensatz haben sie, wenn zum Beispiel Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen, von denen Ärzte und medizinisches Personal in einem Notfall wissen sollten.
Das ist beispielsweise der Fall bei Personen mit mehreren Diagnosen, Medikamenten und weiteren Besonderheiten, mit Erkrankungen, die in einem Notfall besonders relevant sind, mit seltenen Erkrankungen oder mit einer bestehenden Schwangerschaft. Bevor ein Arzt einen Notfalldatensatz erstellt, muss er prüfen, ob die Anlage medizinisch notwendig ist, den Patienten darüber aufklären und seine Einwilligung einholen.
Ausführliche Informationen zum NFDM
Praxen, die ihren Patienten das NFDM anbieten und sich näher informieren wollen, stellt die KBV ein Video und eine Praxisinformation zur Verfügung. Auf einer Themenseite im Internet sind zudem alle Informationen gebündelt und fortlaufend aktualisiert zu finden, ergänzt um Fragen und Antworten.
Erstattung für die Technik
Die Details für die Kostenerstattung der Technik haben KBV und GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Komponente Pauschale Hinweise zur Kostenerstattung und Finanzierung der Betriebskosten Konnektor-Update (eHealth-Konnektor) und PVS-Module NFDM und eMP 530 Euro einmalig Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Pauschale gezahlt. Zusätzliches Kartenterminal (kann für NFDM und eMP genutzt werden) 595 Euro je Kartenterminal Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist; besteht Anspruch auf die Pauschale für ein zusätzliches Kartenterminal, sofern die Praxis Patienten mit persönlichem Kontakt (ggf. auch im Rahmen einer Videosprechstunde) behandelt. Zuschlag zu den laufenden TI-Betriebskosten 4,50 Euro je Quartal Sobald das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Betriebskostenpauschale quartalsweise gezahlt. Elektronischer Heilberufsausweis ab Generation 2.0 11,63 Euro je Quartal und Arzt/Psychotherapeut Sobald der Anschluss an die TI erfolgt ist, wird die Pauschale quartalsweise gezahlt.
Vergütung des Notfalldatenmanagements
Ärzte erhalten für das Anlegen, Überprüfen und Aktualisieren sowie das Löschen eines Notfalldatensatzes eine Vergütung.
Da sie möglichst bei jeder Behandlung prüfen sollten, ob sich daraus ein Bedarf für einen Notfalldatensatz oder eine Änderung in den Notfalldaten ergibt, erhalten sie auf alle Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt einen Zuschlag: die Gebührenordnungsposition (GOP) 01641. Dieser Zuschlag wird von der zuständigen KV zugesetzt.
Vergütung: Anlegen, Aktualisieren und Löschen des Notfalldatensatzes
GOP Bewertung Hinweise GOP 01640 Anlage des Notfalldatensatzes bis 20.10.2021
160 Punkte
(2021: 17,80 Euro)
ab 21.10.2021
80 Punkte
(2021: 8,90 Euro
- nur von Ärzten berechnungsfähig, die durch Diagnostik und/oder Therapie ein umfassendes Bild zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen der Person haben bzw. infolge einer krankheitsspezifischen Diagnostik und/oder Therapie über notfallrelevante Informationen zur Person verfügen
- kann nur berechnet werden, wenn auf der eGK noch kein Notfalldatensatz mit medizinisch relevanten Informationen vorhanden ist und notfallrelevante Informationen existieren (Diagnose, Befunde, Medikation u. ä.)
- einmal im Krankheitsfall
GOP 01641 Überprüfen und Aktualisieren des Notfalldatensatzes 4 Punkte
(2021: 0,44 Euro)
- wird von der KV automatisch hinzugefügt
- Zuschlag zu allen Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
- einmal im Behandlungsfall
GOP 01642 Löschen des Notfalldatensatzes 1 Punkt
(2021: 0,11 Euro
- nur von Ärzten berechnungsfähig
- auf Wunsch des Patienten
- zur Dokumentation, dass eine Löschung erfolgt ist
- einmal im Behandlungsfall
Serie zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur
NFDM, eMP, eAU: Hinter diesen Abkürzungen stehen medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI). Einige, wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP), sind bereits verfügbar, andere starten in den nächsten Monaten. Die KBV stellt sie in einer Serie in den PraxisNachrichten vor. Praxen können zudem ein Erklärvideo und eine Praxisinformation abrufen.
Teil 1 vom 12. Mai: TI-Anwendungen in diesem Jahr: Serie in den PraxisNachrichten startet
Teil 2 vom 20. Mai: Der Notfalldatensatz – lebenswichtige Angaben sofort zur Hand
Teil 4 vom 3. Juni: Die elektronische Patientenakte – Befunde, Laborwerte, Arztbriefe
Teil 5 vom 10. Juni: KIM-Dienst: Medizinische Dokumente sicher digital versenden
Teil 8 vom 1. Juli: Weitere Digitalisierungsschritte für Psychotherapeuten