Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors: neue Leistungen im EBM
20.05.2021 - Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können ihr Blut jetzt auf den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes testen lassen, um gezielt eine gegebenenfalls erforderliche Anti-D-Prophylaxe zu erhalten. Möglich ist dies bei Ein-Kind-Schwangerschaften ab der zwölften Woche. Die hierfür erforderliche fachgebundene genetische Beratung und die Laboruntersuchung werden zum 1. Juli als neue Gebührenordnungspositionen in den EBM aufgenommen.
Mit der Anpassung des EBM haben Rhesus D-negative Schwangere ab dem 1. Juli Anspruch auf den Test, den der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangenes Jahr als neue Kassenleistung beschlossen hatte (die PraxisNachrichten berichteten).
Gezielte Anti-D-Prophylaxe
Bisher erhalten alle Rhesus D-negativen Schwangeren eine Anti-D-Prophylaxe. Die fetale Rhesusfaktorbestimmung ermöglicht nun eine gezielte Prophylaxe, wenn ein Rhesus D-positives Kind erwartet wird, denn nur dann besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Mutter. Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus D-negative Schwangere, die ein Rhesus D-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden.
Nur bei Einlingsschwangerschaften
Der G-BA hatte 2020 beschlossen, den nicht invasiven Pränataltest aus mütterlichem Blut bei Rhesus D-negativen Frauen in die Mutterschafts-Richtlinien aufzunehmen. Der Beschluss gilt nur für Einlings-, nicht jedoch für Mehrlingsschwangerschaften.
Auch die Berechnungsfähigkeit der beiden neuen Gebührenordnungspositionen 01788 für die Beratung und 01869 für die Laboruntersuchung gelten nur bei Einlingsschwangerschaften. Wie der G-BA damals mitteilte, ist die Datenlage bei Mehrlingsschwangerschaften für eine Bewertung nicht ausreichend.
Ab der 12. Schwangerschaftswoche
Für den Pränataltest wird eine Blutprobe der Schwangeren benötigt. Das mütterliche Blut enthält Erbmaterial des Kindes, das sich zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors eignet. Getestet werden darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes
Da es sich um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Die erforderliche Qualifikation ist die „fachgebundene genetische Beratung“.
Genetische Beratung
Grundsätzlich darf die fachgebundene genetische Beratung bei nicht invasiven Pränataltests (NIPT) nur durch Humangenetiker sowie durch die Gynäkologen erfolgen, welche über die entsprechende Qualifikation nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen.
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Der Rhesusfaktor D stellt ein sogenanntes „Normalmerkmal“ ohne Krankheitswert für die betroffene Person dar. Gleichwohl handelt es sich um eine genetische Untersuchung einer genetischen Eigenschaft beim Ungeborenen, die den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) für vorgeburtliche genetische Untersuchungen unterliegt.
Hinweis: Ärztinnen und Ärzte, die eine „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ erwerben möchten, können sich an ihre Landesärztekammer wenden.
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Die genetische Beratung bei nicht invasiven Pränataltests (NIPT) darf nur durch Gynäkologinnen und Gynäkologen erfolgen, die über eine entsprechende Qualifikation für diese Beratung gemäß GenDG und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen.
Dafür sind 72 Fortbildungseinheiten und eine dazugehörige praktisch-kommunikative Qualifizierungsmaßnahme erforderlich (vgl. Abschnitt VII der Richtlinie Genetische Beratung).
Hiervon unberührt bleiben die bereits vorhandenen Beratungsqualifikationen von folgenden Fachgruppen:
- Fachärztin oder Facharzt für Humangenetik
- Frauenärztin oder Frauenarzt, die ihre Bescheinigung „fachgebundene genetische Beratung“ beispielsweise im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 10. Juli 2016 erworben haben
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Für die pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D wird die GOP 01869 zum 1. Juli in den Abschnitt 1.7.4 EBM aufgenommen. Die Untersuchung des RHD-Gens erfolgt an fetaler DNA aus mütterlichem Blut. Es ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, das die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01869 ist einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig und mit 905 Punkten bewertet. Die Berechnung der GOP 01869 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Neue Leistungen im EBM
GOP Leistung Bewertung Hinweise 01788 Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest auf den Rhesusfaktor (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschaftsrichtlinien 84 Punkte / 9,34 Euro
- je vollendete 5 Minuten
- höchstens zweimal je Schwangerschaft
- nicht bei einer Mehrlingsschwangerschaft
01869 Pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D an fetaler DNA aus mütterlichem Blut 905 Punkte / 100,68 Euro
- einmal je Schwangerschaft
- höchstens zweimal im Krankheitsfall
- nicht bei einer Mehrlingsschwangerschaft