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Kriedel: "Entscheidung über psychotherapeutische Behandlung muss beim Therapeuten liegen" – KBV lehnt Gesetzespläne ab

20.05.2021 - Die vom Gesetzgeber geplanten Änderungen bei der ambulanten Psychotherapie stoßen auf Ablehnung. In einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages fordert die KBV, die Pläne fallen zu lassen und zunächst die Auswirkungen der vergangenen und aktuellen Strukturänderungen zu analysieren, bevor weitere Anpassungen vorgenommen werden.

Anlass für die Kritik ist ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG). Danach soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis Ende 2022 überprüfen, „wie die Versorgung von psychisch kranken Versicherten bedarfsgerecht und schweregradorientiert sichergestellt werden kann“. Die ursprünglich für heute angesetzte Lesung und Beschlussfassung des Gesetzes im Bundestag wurde auf Juni verschoben.

„Das Vorhaben klingt stark danach, dass in die Therapiehoheit der Therapeutinnen und Therapeuten eingegriffen werden soll. Wir lehnen derartige Pläne ab“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. „Die Entscheidung über die bestmögliche psychotherapeutische Behandlung muss bei den Kolleginnen und Kollegen und ihren Patienten liegen“, stellte Kriedel klar. Das erfolge bereits jetzt bedarfsgerecht und schweregradorientiert nach der Psychotherapie-Richtlinie.

Verbände befürchten „Raster-Therapie“

Auch die Psychotherapeutenkammer sowie mehrere Verbände fordern die Streichung des Änderungsantrages. Es wird befürchtet, dass an die Stelle von individueller Diagnose und Behandlung künftig eine Versorgung nach groben Rastern treten könne, die festlegen würden, wie lange Patientinnen und Patienten je nach Erkrankung behandelt werden dürften.

In dem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses weist der Vorstand der KBV darauf hin, dass die Psychotherapie-Richtlinie bereits jetzt eine bedarfsgerechte und schweregradorientierte Versorgung vorsieht. Den Prüfauftrag an den G-BA halte die KBV nicht für zielführend und lehne ihn ab.

Es müsse zunächst geprüft werden, wie sich vergangene und laufende Strukturanpassungen auf die Versorgung auswirkten. So sei der G-BA gerade dabei, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf zu treffen.

Die Pläne wurden kurzfristig in die Beratungen für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung eingebracht, das heute im Bundestag beschlossen werden sollte. Nun stehen zunächst weitere Beratungen im Ausschuss für Gesundheit an, bevor das Gesetz in zweiter und dritter Lesung voraussichtlich im Juni in den Bundestag geht.

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