Digitaler Impfnachweis: PVS-Modul soll ab Juli bereitstehen
11.06.2021 - Die niedergelassenen Ärzte können digitale Impfzertifikate aktuell noch nicht ausstellen. Die technischen Voraussetzungen dafür, dass in den Praxen flächendeckend Zertifikate für Geimpfte erstellt werden können, seien noch nicht gegeben, erklärte KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. Nur in Modellprojekten sei das schon möglich.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte am Donnerstag den Startschuss für die Einführung eines digitalen Impfnachweises in Deutschland gegeben. Schritt für Schritt sollen nun die Arztpraxen, Impfzentren und Apotheken angeschlossen werden, wie Spahn in der Bundespressekonferenz sagte.
Erstellung des QR-Codes aus dem PVS
In den Arztpraxen sollen die Zertifikate direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Der Vorteil dieser Lösung ist, dass die für den Impfpass notwendigen Daten nicht noch einmal dokumentiert werden müssen und der QR-Code mit einem Klick generiert werden kann.
Die Bundesregierung hat dazu eine Ausschreibung bei den PVS-Herstellern gestartet mit dem Ziel, dass ein entsprechendes Software-Update zum 30. Juni, spätestens zum 12. Juli bereitsteht. Die Kosten für das Update werden vom Bund finanziert. Einige größere Hersteller haben bereits signalisiert, Ende Juni das Modul bereitstellen zu wollen.
Aufwendiger ist die Erstellung von Impfnachweisen mit dem Impfzertifikatservice des Robert Koch-Instituts (RKI) in der Telematikinfrastruktur, das für Ärzte als Übergangslösung dienen soll. Bei dieser Anwendung müssen die Daten wie Name der Person, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdosis und Impfdatum manuell in ein Online-Formular eingegeben werden, bevor der QR-Code erstellt werden kann. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
„Es gibt noch viele Unklarheiten, was die Technik angeht“, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister. „Wir empfehlen den Ärztinnen und Ärzten eher abzuwarten, bis die Funktion zur Erstellung der Impfzertifikate im PVS integriert ist“, ergänzte Vorstandsmitglied Thomas Kriedel.
Hinweise zur Vergütung
Wenn zur Erstellung des Zertifikats das PVS-Modul genutzt wird, erhalten Ärztinnen und Ärzte zwei Euro je Impfzertifikat. Dies gilt auch für nachträglich ausgestellte Impfzertifikate und bei Abhandenkommen einer bereits erstellten Ausfertigung, wenn die Person in der Praxis geimpft wurde. Wer das Zertifikat mit Hilfe der Übergangslösung des RKI erstellt und die Daten händisch eingibt, erhält sechs Euro.
Arztpraxen können Impfzertifikate auch für Personen ausstellen, die sie nicht selbst geimpft haben. Da hier der Prüfaufwand größer ist, um Missbrauch zu vermeiden, sieht die Coronavirus-Impfverordnung dafür 18 Euro je Zertifikat vor. Wird für dieselbe Person im selben Quartal noch ein Zertifikat zur zweiten Impfung erstellt, wird dieses Zertifikat mit sechs Euro vergütet.
Für die Abrechnung nutzen Ärztinnen und Ärzte spezielle Pseudo-Gebührenordnungspositionen (s. Infobox). Die Abrechnung ist möglich, sobald eine Praxis EU-weit gütige Zertifikate mit einem QR-Code erstellt.
Zusatzangebot zum gelben Impfausweis
Der digitale Impfnachweis ist ein Zusatzangebot zum gelben Impfausweis, der auf Wunsch ausgestellt werden kann. Die Person erhält dann ein ausgedrucktes Dokument mit einem QR-Code. Mit Hilfe der neuen CovPass-App oder der Corona-Warn-App kann der Code gescannt und so die Daten zur Impfung auf dem Smartphone gespeichert werden.
Übersicht: Vergütung des COVID-19-Impfzertifikats
Pseudo-GOP Leistung gemäß Corona-Impfverordnung Vergütung Impfzertifikat gemäß § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden 88350 Ausstellung eines Impfzertifikats 6 Euro 88351 Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems 2 Euro Impfzertifikat gemäß § 22 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden 88352 Ausstellung eines Impfzertifikats 18 Euro 88353 Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn die Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat 6 Euro Die Abrechnung ist nur für die EU-weit gütigen Impfzertifikate mit QR-Code (gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz) möglich.