Weitere Digitalisierungsschritte auch für Psychotherapeuten
01.07.2021 - Noch in diesem Jahr sollen mehrere digitale Anwendungen an den Start gehen. Während einige davon nur Ärzte betreffen, kommen mit der elektronischen Patientenakte auch Neuerungen auf Psychotherapeuten zu. Auch die sichere elektronische Kommunikation beispielsweise mit Kollegen wird befördert.
Mit elektronischer Patientenakte (ePA), elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und elektronischem Rezept starten in der zweiten Jahreshälfte gleich mehrere Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI). Für Psychotherapeuten ist dabei nur die ePA relevant. Ab dem 1. Juli müssen sie laut Gesetz technisch auf das Lesen und Befüllen der Akte vorbereitet sein.
ePA startet in den Praxen
Grundvoraussetzung für die ePA sowie alle weiteren Anwendungen und Dienste ist eine Anbindung an die TI. Zusätzlich benötigen psychotherapeutische Praxen ein Software-Update auf den sogenannten ePA-Konnektor und ein ePA-Modul für ihr Praxisverwaltungssystem (PVS). Daneben ist rechtlich ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), auch elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA) genannt, notwendig.
Da es bei letzterem immer wieder Verzögerungen gab, reicht es, den Ausweis bestellt zu haben. Psychotherapeuten sollten sich erkundigen, in welcher Form ihre Kassenärztliche Vereinigung den Nachweis über die Vorbereitung zum Start der ePA verlangt.
Leserechte für Notfalldaten und Medikationsplan
Mit dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) sind bereits seit Ende 2020 Anwendungen verfügbar, die Psychotherapeuten nutzen können. Beide werden auf Wunsch des Patienten auf dessen elektronischer Gesundheitskarte gespeichert. Ab Juli können die Daten zusätzlich in der ePA abgelegt werden, wenn der Patient das möchte.
Psychotherapeuten haben die Möglichkeit, die Notfalldaten und auch den eMP einzusehen, um sich beispielsweise ein vollständiges Bild zum Patienten zu machen. Das Anlegen und Aktualisieren beider Dokumente bleibt jedoch den Ärzten vorbehalten. Auch zum Lesen benötigen Psychotherapeuten die entsprechenden PVS-Module sowie für das NFDM einen eHBA/ePtA.
Sicher kommunizieren in der TI
Ein Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) ermöglicht es Psychotherapeuten, innerhalb der TI besonders sicher zu kommunizieren. KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, nur wird dabei jede Nachricht und jedes Dokument verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt. Via KIM können Psychotherapeuten elektronische Arztbriefe versenden und empfangen, auch über Sektorengrenzen hinweg. Dafür erhalten sie eine Vergütung von 0,28 Euro für den Versand und 0,27 Euro für das Empfangen eines solchen Briefes.
Kosten für notwendige Technik werden erstattet
Ärztliche und psychotherapeutische Praxen erhalten für die technische Ausstattung für die einzelnen TI-Anwendungen eine Kostenerstattung. Diese zahlen die Kassenärztlichen Vereinigungen – wie bei der Finanzierung der TI-Grundausstattung – in Form von Pauschalen aus.
Anspruch haben Psychotherapeuten dabei nicht nur für die ePA, die sie anbieten müssen, sondern auch für das NFDM, den eMP und den elektronischen Arztbrief. Alle Komponenten – auch der KIM-Dienst – werden finanziell gefördert.
Serie zu den TI-Anwendungen abgeschlossen
Um Ärzte und Psychotherapeuten über die anstehenden Neuerungen zu informieren, hat die KBV in den vergangenen Wochen die einzelnen Anwendungen in einer Serie in den PraxisNachrichten vorgestellt. Eine Infografik bietet einen Überblick über die Anwendungen, den Starttermin und die notwendige Technik. Auf den Themenseiten finden Praxen dazu jeweils ausführliche Informationen.
Erstattung für die Technik
Die Details für die Kostenerstattung der Technik haben KBV und GKV-Spitzenverband in der TI-Finanzierungsvereinbarung geregelt. (aufbauend auf der Ausstattung für der TI-Grundausstattung)
Komponente Pauschale Hinweise zur Kostenerstattung und Finanzierung der Betriebskosten Konnektor-Update
(eHealth-Konnektor)
und
PVS-Module NFDM und eMP530 Euro einmalig Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Pauschale gezahlt (Kostenerstattung). Zusätzliches Kartenterminal (kann für NFDM und eMP genutzt werden) 595 Euro je Kartenterminal
Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle mit persönlichem Arzt-Patienten-KontaktWenn das Konnektor-Update erfolgt ist (siehe oben) besteht Anspruch auf die Pauschale für zusätzliches Kartenterminal sofern die Praxis Patienten mit Kontakt behandelt. Zuschlag zu den laufenden TI-Betriebskosten 4,50 Euro je Quartal Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Betriebskostenpauschale gezahlt. Update zum ePA-Konnektor
(Teil der Pauschalen für die ePA)400 Euro einmalig Wenn das Konnektor-Update erfolgt ist, wird die Pauschale gezahlt. KIM-Dienst 100 Euro einmalig für das Einrichten
23,40 Euro je Quartal für Betriebskosten Wenn der Dienst in der Praxis funktionsfähig ist und sie das gegenüber der KV nachweisen kann, hat die Praxis Anspruch auf Auszahlung.
Abrechenbar seit 1. April 2020, auch wenn noch kein KIM-Dienst nutzbar ist.Elektronischer Heilberufsausweis ab Generation 2.0
(Teil der Pauschalen für die TI-Grundausstattung) 11,63 Euro je Quartal und Arzt/PsychotherapeutSobald der Anschluss an die TI erfolgt ist, wird die Pauschale quartalsweise gezahlt.
Serie zu den Anwendungen der Telematikinfrastruktur
NFDM, eMP, eAU: Hinter diesen Abkürzungen stehen medizinische Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI). Einige, wie das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP), sind bereits verfügbar, andere starten in den nächsten Monaten. Die KBV stellt sie in einer Serie in den PraxisNachrichten vor. Praxen können zudem ein Erklärvideo und eine Praxisinformation abrufen.
Teil 1 vom 12. Mai: TI-Anwendungen in diesem Jahr: Serie in den PraxisNachrichten startet
Teil 2 vom 20. Mai: Der Notfalldatensatz – lebenswichtige Angaben sofort zur Hand
Teil 4 vom 3. Juni: Die elektronische Patientenakte – Befunde, Laborwerte, Arztbriefe
Teil 5 vom 10. Juni: KIM-Dienst: Medizinische Dokumente sicher digital versenden
Teil 8 vom 1. Juli: Weitere Digitalisierungsschritte für Psychotherapeuten