Schwangere haben seit heute Anspruch auf Bluttest zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors
01.07.2021 - Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D können jetzt als Teil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge in ihrem Blut den Rhesusfaktor D des ungeborenen Kindes genetisch bestimmen lassen. Der Bluttest kann zeigen, ob eine Anti-D-Prophylaxe zur Verhinderung von Komplikationen in der Schwangerschaft notwendig ist.
Die hierfür erforderliche Beratung nach dem Gendiagnostikgesetz und die Laboruntersuchung sind zum 1. Juli als neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen worden. Damit kann die Untersuchung bei Schwangeren mit negativem Rhesusfaktor D als Kassenleistung erfolgen.
Gezielte Anti-D-Prophylaxe
Mit dem Bluttest sei eine gezielte Anti-D-Prophylaxe möglich, die die ambulante medizinische Versorgung von Schwangeren verbessere und nicht nur den Frauen mehr Sicherheit gebe, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Sie hilft letztlich auch dem ungeborenen Kind.“
Bisher erhalten alle Rhesus D-negativen Schwangeren eine Anti-D-Prophylaxe. Die fetale Rhesusfaktorbestimmung ermöglicht nun eine gezielte Prophylaxe, wenn ein Rhesus D-positives Kind erwartet wird, denn nur dann besteht das Risiko einer Sensibilisierung der Rhesus-D-negativen Mutter. Die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus D-negative Schwangere, die ein Rhesus D-negatives Kind erwarten, kann somit vermieden werden.
Nur bei Einlingsschwangerschaften
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2020 beschlossen, den nicht invasiven Pränataltest aus mütterlichem Blut bei Rhesus-D-negativen Frauen in die Mutterschafts-Richtlinien aufzunehmen. Der Beschluss und auch die Berechnungsfähigkeit der GOPen 01788 und 01869 gelten nur für Einlings-, nicht jedoch für Mehrlingsschwangerschaften. Wie der G-BA damals begründete, ist die Datenlage bei Mehrlingsschwangerschaften für eine Bewertung nicht ausreichend.
Für den Pränataltest wird eine Blutprobe der Schwangeren benötigt. Das mütterliche Blut enthält Erbmaterial des Kindes, das sich zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors eignet. Getestet werden darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Genetische Beratung
Da es sich um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Die erforderliche Qualifikation ist die „fachgebundene genetische Beratung“.
Grundsätzlich darf die fachgebundene genetische Beratung bei nicht invasiven Pränataltests (NIPT) nur durch Humangenetiker sowie durch die Gynäkologen erfolgen, welche über die entsprechende Qualifikation nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen.
Neue Leistungen im EBM
GOP Leistung Bewertung Hinweise 01788 Beratung nach GenDG zum nicht-invasiven Pränataltest auf den Rhesusfaktor (NIPT-RhD) gemäß Abschnitt C und Anlage 7 der Mutterschaftsrichtlinien 84 Punkte / 9,34 Euro
- je vollendete 5 Minuten
- höchstens zweimal je Schwangerschaft
- nicht bei einer Mehrlingsschwangerschaft
01869 Pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D an fetaler DNA aus mütterlichem Blut 905 Punkte / 100,68 Euro
- einmal je Schwangerschaft
- höchstens zweimal im Krankheitsfall
- nicht bei einer Mehrlingsschwangerschaft
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Der Rhesusfaktor D stellt ein sogenanntes „Normalmerkmal“ ohne Krankheitswert für die betroffene Person dar. Gleichwohl handelt es sich um eine genetische Untersuchung einer genetischen Eigenschaft beim Ungeborenen, die den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) für vorgeburtliche genetische Untersuchungen unterliegt.
Hinweis: Ärztinnen und Ärzte, die eine „Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung“ erwerben möchten, können sich an ihre Landesärztekammer wenden.
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Die genetische Beratung bei nicht invasiven Pränataltests (NIPT) darf nur durch Gynäkologinnen und Gynäkologen erfolgen, die über eine entsprechende Qualifikation für diese Beratung gemäß GenDG und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen.
Dafür sind 72 Fortbildungseinheiten und eine dazugehörige praktisch-kommunikative Qualifizierungsmaßnahme erforderlich (vgl. Abschnitt VII der Richtlinie Genetische Beratung).
Hiervon unberührt bleiben die bereits vorhandenen Beratungsqualifikationen von folgenden Fachgruppen:
- Fachärztin oder Facharzt für Humangenetik
- Frauenärztin oder Frauenarzt, die ihre Bescheinigung „fachgebundene genetische Beratung“ beispielsweise im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 10. Juli 2016 erworben haben
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Für die pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D wird die GOP 01869 zum 1. Juli in den Abschnitt 1.7.4 EBM aufgenommen. Die Untersuchung des RHD-Gens erfolgt an fetaler DNA aus mütterlichem Blut. Es ist ein validiertes Testverfahren anzuwenden, das die in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegten Testgütekriterien erfüllt. Die GOP 01869 ist einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig und mit 905 Punkten bewertet. Die Berechnung der GOP 01869 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.