STIKO: Neue Empfehlung zur Impfung von Genesenen
01.07.2021 - Die Ständige Impfkommission hat eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur COVID-19-Schutzimpfung veröffentlicht. Sie enthält Neuerungen zur Impfung von Genesenen sowie eine Präzisierung der chronischen Lungenerkrankungen als besondere Indikation für eine Schutzimpfung bei Kindern.
Einmalige Impfung auch nach serologischem Antikörpernachweis
Immungesunde Personen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) unabhängig vom Alter in der Regel ab sechs Monate nach Genesung beziehungsweise Diagnosestellung eine COVID-19-Impfung erhalten.
Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten Infektion erfolgt aktuell durch einen direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion. (Hinweis der Redaktion: Die STIKO hat mit der 8. Aktualisierung vom 8. Juli 2021 ihre Empfehlung dahingehend angepasst, dass aktuell nur ein PCR-Test als Nachweis für eine durchgemachte Infektion anerkannt wird, nicht der Antikörpernachweis.)
Chronische Lungenerkrankungen bei Kindern: Präzisierung
Außerdem enthält die aktualisierte Fassung der STIKO-Empfehlung vom 1. Juli eine Präzisierung der chronischen Lungenerkrankungen als besondere Indikation für eine COVID-19-Impfung: Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit einer chronischen Lungenerkrankung gelten als besonders gefährdet, „wenn die chronische Lungenerkrankung mit einer anhaltenden Einschränkung der Lungenfunktion unterhalb der 5. Perzentile, definiert als z-Score-Wert < -1,64 für die forcierte Einsekundenkapazität (FEV1) oder Vitalkapazität (FVC) einhergeht“, heißt es in der Empfehlung der STIKO. Ein gut eingestelltes Asthma bronchiale sei per se keine Impfindikation.
STIKO gibt keine Priorisierungsempfehlungen mehr
Nach dem Wegfall der Priorisierungsgruppen in der Coronavirus-Impfverordnung zum 7. Juni enthält die aktualisierte STIKO-Empfehlung nun auch keine Empfehlung mehr zur Impfreihenfolge. Gleichwohl weist die STIKO darauf hin, dass „bislang nicht geimpfte Erwachsene, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben oder die arbeitsbedingt besonders exponiert sind oder die engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben, weiterhin bei der Vergabe von Impfterminen bevorzugt zu berücksichtigen“ sind. Personen mit besonderer Indikation für eine COVID-19-Impfung finden sich in Tabelle 1 der STIKO-Empfehlung.
Die aktualisierte Empfehlung mit wissenschaftlicher Begründung zur COVID-19-Impfung ist im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht.
Kodierung bei alleiniger Ausstellung eines Impfzertifikates
Arztpraxen können entsprechend der Impfverordnung vom 2. Juni 2021 ein COVID-19-Impfzertifikat ausstellen, ohne selbst die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchgeführt zu haben. Einen spezifischen Diagnose-Kode für diesen Versorgungsanlass hält die ICD-10-GM nicht bereit. Sofern für die Abrechnung der alleinigen Ausstellung eines Impfzertifikates die Angabe eines ICD-10-GM-Kodes erforderlich ist, kann folgender Kode verwendet werden:
- Z02 Untersuchung und Konsultation aus administrativen Gründen
Dieser ICD-10-GM-Kode schließt die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung ein.