Hinweise zur Impfstoffbestellung: Praxen erhalten Anfang August Vakzine von BioNTech, AstraZeneca und Johnson & Johnson
15.07.2021 - Arztpraxen erhalten in der ersten Augustwoche Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Das hat das Bundesgesundheitsministerium heute mitgeteilt. Das Ministerium geht davon aus, dass alle Bestellungen beliefert werden können.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) stellt aktuell das Liefer- und Bestellverfahren um. Die Verteilung der Vakzine soll ab Ende des Monats nicht mehr nach der Einwohnerzahl auf die Bundesländer erfolgen, sondern bedarfsabhängig. Um den wöchentlichen Bedarf erfassen zu können, ist es notwendig, dass die Arztpraxen den Impfstoff früher bestellen – nicht eine Woche, sondern zwei Wochen im Voraus. Dies war vergangenen Dienstag erstmals erfolgt.
Impfstoffbestellung für erste Augustwoche bis Dienstag
Die Bestellung für die Woche vom 2. bis 8. August erfolgt deshalb bis Dienstag (20. Juli) 12 Uhr. Ärzte geben dazu auf den Rezepten an, wie viele Dosen von welchem Hersteller sie für Erst- und gegebenenfalls für Zweitimpfungen benötigen. Es gibt keine Vorgaben zu den Höchstbestellmengen je Arzt.
BMG und Großhandel werden nach Eingang aller Bestellungen den Bedarf erfassen und die Zuteilung vornehmen, hieß es. Sobald dies erfolgt ist, informieren die Apotheken die Arztpraxen, mit wieviel Dosen sie in der ersten Augustwoche rechnen können. Die Rückmeldung ist für Dienstag (27. Juli) vorgesehen.
BMG: Praxen dürfen Restbestände weitergeben
Arztpraxen dürfen ab sofort nicht mehr benötigte COVID-19-Impfstoffe weitergeben. Möglich ist eine Weitergabe an andere Vertragsärzte, an Privat- und Betriebsärzte sowie an Impfzentren und angegliederte mobile Impfteams, wenn diese in der Nähe tätig sind.
Die Regelung ist Teil der heute in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19. Sie soll verhindern, dass Impfstoffdosen verworfen werden müssen, etwa weil Patienten kurzfristig einen Impftermin absagen.
Bei der Weitergabe der Vakzine ist darauf zu achten, dass die Impfstoffe durchgehend zuverlässig und unter Einhaltung der Transportvorgaben, insbesondere für mRNA-Impfstoffe, transportiert werden. Ist ein Impfzentren der Abnehmer, erhält dieses nur den Impfstoff, da die Zentren gesondert mit Spritzen und Kanülen beliefert werden.
Apotheken können restliche Dosen verteilen
Lockerungen gibt es auch bei der Verteilung der Impfstoffe durch die Apotheken: Sie können – nachdem sie alle Bestellungen erfüllt haben – noch vorhandene Impfstoffe Vertrags-, Privat- und Betriebsärzten oder Impfzentren anbieten, die Impfstoffdosen benötigen. Dabei ist es egal, ob die Ärzte ihre wöchentliche Impfstoffmenge von dieser oder von einer anderen Apotheke beziehen.
Hinweise zur nächsten Impfstoffbestellung bis 20. Juli 12 Uhr
für die Woche vom 2. bis 8. AugustImpfstoffe
Praxen können für die Woche vom 2. bis 8. August Impfstoff von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und von Johnson & Johnson bestellen.
Bestellmenge pro Arzt
Es gibt keine Vorgaben zu den Bestellmengen. Arztpraxen bestellen so viele Dosen, wie sie in der Woche für Erst- und gegebenenfalls für Zweitimpfungen benötigen.
Die Bestellung und Verteilung der Impfstoffe erfolgt bedarfsabhängig.
Rückmeldung durch die Apotheke
Die Apotheken werden die Arztpraxen am Dienstag (27. Juli) informieren, mit wieviel Impfstoffdosen sie rechnen können.
Hinweis: Das Arztpraxen bestellen den Impfstoff jetzt immer zwei Wochen im Voraus. Erstmals war dies für die Woche vom 26. Juli bis 1. August erfolgt. Hintergrund ist, dass der Bund das Liefer- und Bestellverfahren für COVID-19-Impfstoffe umstellt. Danach sollen die Impfstoffe nicht mehr nach der Einwohnerzahl auf die Bundesländer verteilt werden, sondern bedarfsabhängig.