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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neue Angebote für Psychotherapie in Gruppen ab Oktober: Bewertungsausschuss legt Vergütung fest

05.08.2021 - Die neuen Gruppenangebote in der ambulanten Psychotherapie können zum 1. Oktober starten. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben am Mittwoch im Bewertungsausschuss die Vergütung für die neuen Leistungen festgelegt.

Zur Förderung von Gruppentherapien hatte der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsangebote in die Psychotherapie-Richtlinie aufgenommen und die Gruppentherapie insgesamt flexibler ausgestaltet. Ziel ist es, dass die Gruppentherapie in der psychotherapeutischen Versorgung insgesamt einen höheren Stellenwert erhält.

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Gänzlich neu ist die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung – Gruppenbehandlungen mit drei bis neun Teilnehmern zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie und zur ersten Symptomlinderung. Psychotherapeuten erhalten dafür abhängig von der Gruppengröße zwischen 101,90 Euro und 59,18 Euro je Teilnehmer und Therapiestunde (100 Minuten).

Zur Abrechnung der Leistungen hat der Bewertungsausschuss die Gebührenordnungspositionen (GOP) 35173 bis 35179 in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Probatorik im Gruppensetting

Ab Oktober können zudem probatorischen Sitzungen im Gruppensetting durchgeführt und über die neuen GOP 35163 bis 35169 abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt pro Teilnehmer und Sitzung zwischen 78,32 Euro (3 Personen) und 45,50 Euro (9 Personen).

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte werden die Leistungen ebenfalls außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt.

Für alle anderen Fachgruppen prüft der Bewertungsausschuss im Zusammenhang mit seiner Evaluation, ob zusätzlicher Regelungsbedarf bezüglich der Finanzierung erforderlich ist.

Weitere Anpassungen im EBM

Zudem wurden mehrere Bestimmungen und Anmerkungen im EBM angepasst – etwa hinsichtlich der Strukturzuschläge und um weitere Richtlinien-Änderungen abzubilden.

Dies betrifft unter anderem die gemeinsame Leitung der Richtlinien-Gruppentherapie und Probatorik im Gruppensetting durch zwei Therapeutinnen oder Therapeuten sowie die Möglichkeit, Gruppentherapie-Patienten und Gruppen-Probatorik-Patienten gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen zu behandeln.

Übersicht: Neue Leistungen im EBM

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (Gruppenbehandlung)

GOP Gruppengröße Bewertung
35173 3 Teilnehmer/innen 916 Punkte / 101,90 Euro
35174 4 Teilnehmer/innen 772 Punkte / 85,88 Euro
35175 5 Teilnehmer/innen 686 Punkte / 76,31 Euro
35176 6 Teilnehmer/innen 628 Punkte / 69,86 Euro
35177 7 Teilnehmer/innen 586 Punkte / 65,19 Euro
35178 8 Teilnehmer/innen 556 Punkte / 61,85 Euro
35179 9 Teilnehmer/innen 532 Punkte / 59,18 Euro

Hinweise zur Abrechnung:

  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer/in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent vor
  • höchstens 4-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (höchstens 5-mal im Krankheitsfall bei Einbeziehung von relevanten Bezugspersonen bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der KV zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie.

Probatorische Sitzungen im Gruppensetting

GOP Gruppengröße Bewertung
35163 3 Teilnehmer/innen 704 Punkte / 78,32 Euro
35164 4 Teilnehmer/innen 594 Punkte / 66,08 Euro
35165 5 Teilnehmer/innen 528 Punkte / 58,74 Euro
35166 6 Teilnehmer/innen 483 Punkte / 53,73 Euro
35167 7 Teilnehmer/innen 451 Punkte / 50,17 Euro
35168 8 Teilnehmer/innen 428 Punkte / 47,61 Euro
35169 9 Teilnehmer/innen 409 Punkte / 45,50 Euro

Hinweise zur Abrechnung:

  • je vollendete 100 Minuten, je Teilnehmer/in
  • auch in 50-Minuten-Schritten möglich (KV nimmt einen Abschlag von 50 Prozent vor)
  • 1- bis 3-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig (1- bis 5-mal im Krankheitsfall bei Versicherten bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und bei Versicherten mit Intelligenzstörung)
  • Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Durchführung von Richtlinien-Gruppentherapie

Übersicht: Neue Gruppenangebote

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

  • Gänzlich neues Versorgungsangebot für psychisch Kranke
  • Niedrigschwellige psychotherapeutische Intervention, Vorbereitung auf Gruppenpsychotherapie, erste Symptomlinderung
  • Erwachsene: bis zu 4 Einheiten à 100 Minuten (400 Minuten) je Krankheitsfall (oder 8 x 50 Minuten)
  • Kinder- und Jugendliche / Menschen mit geistiger Behinderung bei Einbezug von Bezugspersonen: bis zu 100 Minuten je Krankheitsfall zusätzlich möglich (oder 2 x 50 Minuten)
  • Keine Anrechnung auf nachfolgende Kontingente der Richtlinien-Psychotherapie

Probatorische Sitzungen im Gruppensetting

  • Ausweitung der Probatorik auf Gruppensitzungen
  • Erwachsene: bis zu 4 Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal 3 Therapieeinheiten im Gruppensetting
  • Mit vorheriger Sprechstunde: bis zu 3 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 6 x 50 Minuten)
  • Ohne vorherige Sprechstunde: bis zu 2 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 4 x 50 Minuten)
  • Kinder und Jugendliche / Menschen mit geistiger Behinderung: bis zu 6 Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal 5 Therapieeinheiten im Gruppensetting
  • Mit vorheriger Sprechstunde: bis zu 5 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 10 x 50 Minuten)
  • Ohne vorherige Sprechstunde: bis zu 4 Therapieeinheiten à 100 Minuten je Krankheitsfall (oder 8 x 50 Minuten)

Übersicht: Weitere Änderungen

Gemeinsame Leitung der Richtlinien-Gruppentherapie und Probatorik im Gruppensetting

  • Psychotherapeutische Gruppensitzungen und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können zu zweit geleitet werden, auch praxisübergreifend
  • Ein Therapeut/Eine Therapeutin ist dabei für ein jeweils fest zugeordnetes Gruppenmitglied „hauptverantwortlich“, beispielsweise für die schriftliche Dokumentation (und bei Kombinationsbehandlung auch für das Ausfüllen des Formulars PTV 2)
  • Gruppentherapie-Patienten und Gruppen-Probatorik-Patienten können gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen behandelt werden.
  • Gruppengröße bei gemeinsamer Leitung: mindestens 6 bis zu 14 (Pro Therapeutin oder Therapeut: mindestens 3 bis zu 9 Patientinnen beziehungsweise Patienten)

Richtlinien-Gruppentherapie zeitlich flexibler

  • Gruppentherapie in allen Verfahren auch in 50-minütigen Sitzungen (Standard: 100 Minuten)
  • Gesamtsitzungszahl vermehrt sich entsprechend

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