Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Schlafstörung: Therapie mit Unterkieferprotrusionsschiene ab 1. Oktober möglich

12.08.2021 - Ärzte können Patienten mit einer obstruktiven Schlafapnoe künftig mit einer Unterkieferprotrusionsschiene zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln, falls eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung festgelegt.

Hierfür wurden in den EBM-Abschnitt 30.9 „Schlafstörungsdiagnostik“ zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) aufgenommen sowie die bestehenden Leistungen für die kardiorespiratorische Polygraphie und die kardiorespiratorische Polysomnographie angepasst.

Details der neuen Leistungen

Die neue GOP 30902 (65 Punkte/7,23 Euro) zur Einleitung der Therapie können Schlafmediziner abrechnen, nachdem sie die Durchführung einer erfolgreichen Überdrucktherapie bei einem Patienten mit behandlungsbedürftiger obstruktiver Schlafapnoe ausgeschlossen haben. Hierfür ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Abrechnung der kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901) nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen erforderlich.

Für die Koordination mit einer Vertragszahnärztin oder einem Vertragszahnarzt zur Anfertigung und Anpassung der individuellen Schiene wurde die GOP 30905 (65 Punkte/7,23 Euro) neu in den EBM aufgenommen. Sie darf von Ärztinnen und Ärzten mit einer Genehmigung zur Abrechnung der Polygraphie (GOP 30900) und/oder der Polysomnographie (GOP 30901) abgerechnet werden. Die GOP 30902 und 30905 werden extrabudgetär vergütet.

Der Bewertungsausschuss hat zudem die Leistungsinhalte und Anmerkungen der bereits im EBM enthaltenen Ziffern für die kardiorespiratorische Polygraphie und Polysomnographie so angepasst, dass sie ab 1. Oktober auch im Rahmen einer Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene berechnet werden können. Die Vergütung der GOP 30900 und 30901 erfolgt extrabudgetär, wenn die Leistungen bei Patienten zur Erstanpassung einer Unterkieferprotrusionsschiene oder im Rahmen der Verlaufskontrolle dieser Therapie durchgeführt werden. Dafür müssen die GOP bundeseinheitlich mit „U“ gekennzeichnet werden.

Im November 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe in die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Der Beschluss ist im Februar 2021 in Kraft getreten

Übersicht: Neue Leistungen im EBM

GOP Leistung Bewertung
30902 Einleitung einer Zweitlinientherapie mittels
Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver
Schlafapnoe
65 Punkte / 7,23 Euro
(1x im Krankheitsfall*)
30905 Zusatzpauschale für die Koordination mit dem
Vertragszahnarzt im Rahmen der Therapie mit
einer Unterkieferprotrusionsschiene
65 Punkte / 7,23 Euro
(2x im Krankheitsfall*)

*Der Krankheitsfall umfasst die Behandlung derselben Erkrankung innerhalb eines Jahres, also im aktuellen und in den drei folgenden Quartalen.

Hinweise zur Abrechnung:

Voraussetzung für die Abrechnung der GOP 30900 und 30901 ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen. Zur Abrechnung der GOP 30902 ist eine Genehmigung für die GOP 30901 Voraussetzung. Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung zur Abrechnung der GOP 30900 und/oder 30901 dürfen die GOP 30905 abrechnen.

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten