Screening auf Hepatitis B und C als Teil der Gesundheitsuntersuchung in den EBM aufgenommen
12.08.2021 - Für das Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion für Versicherte ab 35 Jahren werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.
Versicherte ab 35 Jahren haben einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C als Bestandteil des sogenannten Check-ups (Gesundheitsuntersuchung) testen zu lassen. Ziel ist es, durch das Screening unentdeckte, weil zunächst symptomlos oder schleichend verlaufende Infektionen zu erkennen und frühzeitig zu behandeln, um teils gravierende Spätfolgen zu verhindern.
Dazu hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten angepasst.
Neue GOP für das Hepatitis-Screening
Mit dem Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) wurden nun neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen. Dabei geht der BA davon aus, dass das Screening auf eine Hepatitis-B-Virusinfektion und das Screening auf eine Hepatitis-C-Infektion zusammen durchgeführt werden.
Für die Inanspruchnahme des Screenings auf eine Hepatitis-B und/oder Hepatitis-C-Infektion wird die GOP 01734 (41 Punkte/4,56 Euro) als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) aufgenommen. Die neue GOP ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig berechnungsfähig.
Übergangsregelung bis Ende 2023
Der G-BA hatte zusätzlich in die Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie eine Übergangsregelung aufgenommen. Bei Versicherten, die in den letzten drei Jahren vor Inkrafttreten des G-BA Beschlusses einen Check-up in Anspruch genommen haben, kann das Screening auch separat erfolgen. Ansonsten können Versicherte das Hepatitis-Screening beim nächsten regulären Check-up in Anspruch nehmen.
Für diese Übergangsregelung wurde die neue GOP 01744 (41 Punkte/4,56 Euro) befristet bis zum 31. Dezember 2023 aufgenommen.
Neue GOP für Laborleistungen
Das Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C erfolgt als Stufendiagnostik. Dabei wird das Blut als Eingangsuntersuchung zunächst auf das HBs-Antigen und auf HCV-Antikörper untersucht. Bei einem positiven Ergebnis einer oder beider Untersuchungen erfolgt unmittelbar anschließend die Bestätigungsdiagnostik durch eine HBV-DNA-Bestimmung beziehungsweise einen HCV-RNA-Nachweis aus derselben Blutentnahme.
Für die Eingangsuntersuchung wird die GOP 01865 (105 Punkte/11,68 Euro) in den EBM aufgenommen. Die entsprechende Bestätigungsdiagnostik bei einem positiven Ergebnis ist als Zuschlag zur GOP 01865 mit den GOP 01866 (805 Punkte/89,55 Euro) und 01867 (360 Punkte/40,05 Euro) abgebildet.
Die Abrechnung der GOP 01865 bis 01867 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor (Paragraf 135 Abs. 2 SGB V) voraus. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Die neuen GOP für Screening auf Hepatitis B und C
GOP Beschreibung Bewertung 01734 Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) für das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C 41 Punkte / 4,56 Euro 01744 Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C im Rahmen der Übergangsregelung 41 Punkte / 4,56 Euro GOP für die Laborleistungen
GOP Beschreibung Bewertung 01865 Nachweis von HBs-Antigen und/oder HCV-Antikörper 105 Punkte / 11,68 Euro 01866 Zuschlag zur GOP 01865 für die Bestimmung der Hepatitis B-Virus-DNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HBs-Antigen 805 Punkte / 89,55 Euro 01867 Zuschlag zur GOP 01865 für den Nukleinsäurenachweis von Hepatitis C-Virus-RNA bei reaktivem Ergebnis der Untersuchung auf HCV-Antikörper 360 Punkte / 40,05 Euro
Screening auf Hepatitis B und C
Hepatitis B und Hepatitis C sind Leberentzündungen, die schwerwiegende Folgen haben können. Sie gehen auf eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) beziehungsweise Hepatitis-C-Virus (HCV) zurück. Um unentdeckte Infektionen zu erkennen, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf ein Screening.
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Hepatitis B ist eine der weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Schon kleinste Mengen Blut können das Virus übertragen.
Zunächst wird das Blut auf das Oberflächenprotein HBsAg untersucht. Bei einem positiven Befund wird dieselbe Blutprobe auf HBV-Erbgut (HBV-DNA) zum Nachweis einer aktiven Infektion mit Hepatitis B getestet. Eine aktive Infektion kann mit einer antiviralen Therapie behandelt werden.
Gegen Hepatitis B ist eine Impfung möglich. Empfohlen wird sie von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Säuglinge und Kinder seit 1995, für Menschen mit geschwächtem Immunsystem seit 2013 und für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem erhöhten Expositionsrisiko ausgesetzt sind.
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Für Hepatitis C existiert aktuell keine Schutzimpfung. Das Virus wird hauptsächlich auf parenteralem Weg durch Kontakt mit kontaminiertem Blut oder anderen virushaltigen Körperflüssigkeiten übertragen. Gefährdet sind insbesondere Personen, die Utensilien zum Injizieren von Drogen gemeinsam benutzen.
Zunächst werden im Blut HCV-Antikörper gesucht. Bei positivem Befund wird dieselbe Blutprobe auf Hepatitis C-Virus-Nukleinsäure (HCV-RNA) getestet. Ist keine HCV-RNA nachweisbar, ist die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit mutmaßlich ausgeheilt.